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AGB's
Die Rechtslage:

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998
entschieden, dass man durch die Anbringung bzw. Ausbringung von
Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat.
Dies kann - so das Landgericht Hamburg - nur dadurch verhindert
werden , dass man sich ausdrücklich von den Inhalten der gelinkten
Seite, bzw. des gesamten Webs distanziert. Ich habe auf meiner
Homepage Links zu anderen Seiten im Internet angelegt. Für alle
diese WebPageLinks gilt: "Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich
keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der gelinkten
WebPages habe.

Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen
Inhalten aller gelinkten WebSeiten auf meiner gesamten Website incl.
aller Unterseiten und deren Unterlinks oder andere
Weiterleitungsmechanismen. Diese Erklärung gilt für alle, auf miener
Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu
denen Links, Banner oder sonstige Verknüpfungen führen."

Dies ist ein rein rechtlich notwendiger Hinweis und beinhaltet
keinerlei Wertung des Inhaltes der gelinkten Seiten. In keinem Fall
bin ich verantwortlich für die Inhalte von Internetseiten, die auf
mich verweisen. Ich bin auch nicht in der Lage, Verweise auf mich
festzustellen oder zu überprüfen. Ich habe ferner keinen Einfluss
darauf, wie die hier angebotenen Informationen vom Nutzer verwendet,
weitergegeben oder verändert weitergegeben werden. Ich kann daher
für entstandene Schäden, entgangene Vorteile oder sonstige
mittelbare oder unmittelbare Folgen, welche aus der Nutzung der hier
angebotenen Informationen entstehen, nicht haftbar gemacht werden.

Seit dem 01.01.2002 wird in Deutschland die EU Richtlinie
2003/31/EG über rechtliche Aspekte der Teledienste mit dem
"Elektronischen Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG) umgesetzt. Dafür muss
das deutsche Teledienstgesetz entsprechend angepasst werden. Das TDG
neuer Fassung legt nun fest, dass jede Homepage bestimmte
Mindestinformationen zur Verfügung stellen muss. Neben Name,
Anschrift und der e-mail-Adresse werden nunmehr auch Informationen
zur zuständigen Aufsichtsbehörde gefordert. Darüber hinaus muss der
Internet-Anbietende jetzt auch die für ihn einschlägige
Berufsordnung bezeichnen und erläutern, wie der Text der
Berufsordnung für den lnternetnutzer zugänglich ist (vgl. § 6 EGG).
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