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Aktuelles Thema > Alle Neuerungen im Überblick > Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer 2009

Pauschal rund 28%

Bei allen ab 1. Januar 2009 gekauften Geldanlagen kassiert der Fiskus für private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne 25% Steuern plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer.

Die Abgeltungssteuer wird direkt von den Instituten abgeführt. Der Sparerfreibetrag heißt ab nächstem Jahr – Sparerpauschbetrag.

Gültige Freibeträge:

Ledige         – 801,- €
Verheiratete – 1.602,- €

Für alle Kapitalerträge die über diesen Freibetrag hinaus erzielt werden, wird die Abgeltungssteuer fällig.

Für alle, deren individueller Steuersatz niedriger liegt, als die veranschlagten und von der Bank abgeführten 25%, haben die Möglichkeit die zuviel bezahlten Steuern über die Steuererklärung zurück zu holen.

Werbungskosten (z. B. Depotgebühren) auf Geldanlagen sind zukünftig für Privatleute nicht mehr abzugsfähig. 

Bausparverträge werden behandelt wie andere Zinsanlagen auch. Alle Erträge, die ab 2009 ausgezahlt werden, unterliegen der Abgeltungssteuer, dazu zählen auch die Bonuszahlungen und Treueprämien. Riester Bausparverträge werden wie alle Riester-Verträge von der Abgeltungssteuer befreit sein.

Rentner, Studenten und Geringverdiener haben die Möglichkeit, beim zuständigem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung  zu beantragen, wenn Ihr Jahreseinkommen nach Abzug von Freibeträgen und Pauschalen unter dem Grundfreibetrag von 7.664 € liegt.  

Nur wenige Produkte sind nicht von dieser Regelung betroffen:

Riester- und Rürup Renten sind von dieser Regelung ausgenommen. Diese Produkte unterliegen auch weiterhin der nachgelagerten Besteuerung, bei einer Verrentung - der Ertragsanteilbesteuerung. Bei allen anderen Produkten wird die Abgeltungssteuer fällig. Wenn nicht während der Laufzeit, dann spätestens am Ende, bei Auszahlung der jeweiligen Anlage.

Riesterverträge: Wer bereits einen Riestervertrag besitzt, kann einen weiteren Riestervertrag abschließen, auch wenn hierfür keinerlei Förderungen fließen, bzw. in Anspruch genommen werden. Dies wäre dann ein ungeförderter Riestervertrag. In diesem Fall entfällt auch die Regelung, dass am Ende der Vertragslaufzeit nur 30% als Kapitalabfindung auszahlbar sind. Sie können sich bei Ablauf des Vertrages das Kapital vollständig auszahlen lassen, wenn der Vertrag mind. 12 Jahre bestanden hat und die Kapitalauszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen wird und der Lebensabend kann ohne Abstriche im Ausland verbracht werden.
Achtung: Eine 100%ige Kapitalauszahlung ist nicht bei jedem Vertrag möglich!
Eine Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr bestraft der Fiskus mit der Abgeltungssteuer.

Gegenüber klassischen Fondssparplänen hat ein Riester Vertrag zusätzlich auch noch den Vorteil, dass Sie am Ende der Laufzeit zumindest die eingezahlten Beiträge zurückbekommen.

Neben Arbeitnehmern und Beamten profitieren auch Selbständige und Freiberufler von ungeförderten Riesterverträgen, denn nicht gefördert riestern – kann jeder.
mehr zum Thema: ungeförderter Riestervertrag


Kurzinfo, Förderbeträge jährlich:

Grundzulage 2008 – 154 Euro
Kinderzulage 2008 – 185 Euro pro Kind
Ab 2008 geborene Kinder erhalten 300 Euro
Jugendliche unter 25 Jahren erhalten einmalig 200 € bei einem neu abgeschlossenem Riester Vertrag.

Ausländische Immobilienfonds sind von der Abgeltungssteuer nur insofern befreit, dass während der Laufzeit keine Abgeltungssteuer abgeführt werden muss. Die Abgeltungssteuer muss erst am Ende des Vertrages, bzw. bei Auszahlung abgeführt werden.

Private Rentenversicherungen: Sie unterliegen weiterhin der Ertragsanteilbesteuerung.

Selbständige bzw. Firmeninhaber sollten überlegen, ob Sie z. B. Investmentfonds oder Aktien über die Firma kaufen möchten. Für diesen Fall gelten andere Regelungen. In einem Artikel war bereits die Rede davon, dass es sich für manche lohnen könnte, allein aus diesem Grund heraus eine Firma zu gründen „ die Sparscheinfirma“. Werden über die Firma Anteile gekauft, sind auch weiterhin entstandene Werbungskosten abzugsfähig, dessen Abzugsfähigkeit übrigens auch zum 01.01. gestrichen wurde. Nach oben

 
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