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Abgeltungssteuer 2009
Pauschal rund 28%
Bei
allen ab 1. Januar 2009 gekauften Geldanlagen kassiert
der Fiskus für private Kapitalerträge wie Zinsen,
Dividenden oder Kursgewinne 25% Steuern plus
Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer.

Die
Abgeltungssteuer wird direkt von den Instituten
abgeführt. Der Sparerfreibetrag heißt ab nächstem Jahr –
Sparerpauschbetrag.

Gültige
Freibeträge:

Ledige
– 801,- €
Verheiratete – 1.602,- €

Für alle
Kapitalerträge die über diesen Freibetrag hinaus erzielt
werden, wird die Abgeltungssteuer fällig.

Für alle, deren
individueller Steuersatz niedriger liegt, als die
veranschlagten und von der Bank abgeführten 25%, haben
die Möglichkeit die zuviel bezahlten Steuern über die
Steuererklärung zurück zu holen.

Werbungskosten (z.
B. Depotgebühren) auf Geldanlagen sind zukünftig für
Privatleute nicht mehr abzugsfähig.

Bausparverträge
werden behandelt wie andere Zinsanlagen auch. Alle
Erträge, die ab 2009 ausgezahlt werden, unterliegen der
Abgeltungssteuer, dazu zählen auch die Bonuszahlungen
und Treueprämien. Riester Bausparverträge werden wie
alle Riester-Verträge von der Abgeltungssteuer befreit
sein.

Rentner, Studenten
und Geringverdiener haben die Möglichkeit, beim
zuständigem Finanzamt eine
Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen, wenn
Ihr Jahreseinkommen nach Abzug von Freibeträgen und
Pauschalen unter dem Grundfreibetrag von 7.664 € liegt.
Nur wenige Produkte sind
nicht von dieser Regelung betroffen:
Riester- und Rürup Renten sind von dieser Regelung
ausgenommen. Diese Produkte unterliegen auch weiterhin
der nachgelagerten Besteuerung, bei einer Verrentung -
der Ertragsanteilbesteuerung. Bei allen anderen
Produkten wird die Abgeltungssteuer fällig. Wenn nicht
während
der Laufzeit, dann spätestens am Ende, bei
Auszahlung der jeweiligen Anlage.

Riesterverträge: Wer
bereits einen Riestervertrag besitzt, kann einen
weiteren Riestervertrag abschließen, auch wenn hierfür
keinerlei Förderungen fließen, bzw. in Anspruch genommen
werden. Dies wäre dann ein ungeförderter Riestervertrag.
In diesem Fall entfällt auch die Regelung, dass am Ende
der Vertragslaufzeit nur 30% als Kapitalabfindung
auszahlbar sind. Sie können sich bei Ablauf des
Vertrages das Kapital vollständig auszahlen lassen, wenn
der Vertrag mind. 12 Jahre bestanden hat und die
Kapitalauszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr in
Anspruch genommen wird und der Lebensabend kann ohne
Abstriche im Ausland verbracht werden.

Achtung:
Eine 100%ige Kapitalauszahlung ist nicht bei jedem
Vertrag möglich!
Eine
Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr bestraft der Fiskus
mit der Abgeltungssteuer.

Gegenüber
klassischen Fondssparplänen hat ein Riester Vertrag
zusätzlich auch noch den Vorteil, dass Sie am Ende der
Laufzeit zumindest die eingezahlten Beiträge
zurückbekommen.

Neben
Arbeitnehmern und Beamten profitieren auch Selbständige
und Freiberufler von ungeförderten Riesterverträgen,
denn nicht gefördert riestern – kann jeder.
mehr zum Thema: ungeförderter Riestervertrag

Kurzinfo,
Förderbeträge jährlich:

Grundzulage 2008 –
154 Euro
Kinderzulage 2008 – 185 Euro pro Kind
Ab 2008 geborene Kinder erhalten 300 Euro
Jugendliche unter 25 Jahren erhalten einmalig 200 € bei
einem neu abgeschlossenem Riester Vertrag.

Ausländische
Immobilienfonds sind von der Abgeltungssteuer
nur insofern befreit, dass während der Laufzeit keine
Abgeltungssteuer abgeführt werden muss. Die
Abgeltungssteuer muss erst am Ende des Vertrages, bzw.
bei Auszahlung abgeführt werden.

Private
Rentenversicherungen: Sie unterliegen weiterhin der
Ertragsanteilbesteuerung.

Selbständige bzw.
Firmeninhaber sollten überlegen, ob Sie z. B.
Investmentfonds oder Aktien über die Firma kaufen
möchten. Für diesen Fall gelten andere Regelungen. In
einem Artikel war bereits die Rede davon, dass es sich
für manche lohnen könnte, allein aus diesem Grund heraus
eine Firma zu gründen „ die Sparscheinfirma“. Werden
über die Firma Anteile gekauft, sind auch weiterhin
entstandene Werbungskosten abzugsfähig, dessen
Abzugsfähigkeit übrigens auch zum 01.01. gestrichen
wurde.
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