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Gesundheitsreform
Gesundheitsreform 2008:
Arbeitnehmer:

Achtung - Aktuelle Nachricht:
Der Beitragssatz wird von 15,5% auf 14,9% gesenkt! Der ermäßigte Beitragssatz wird
von 14,9% auf 14,3% gesenkt. Dieser gilt für gesetzlich Krankenversicherte ohne
Anspruch auf Krankengeld.
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Der neue Einheitssatz für gesetzliche Krankenkassen wird auf 15,5 %
festgelegt.

Nur wenig gesetzlich Krankenversicherte werden dadurch entlastet.
Für die meisten bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung im
Extremfall bis zu 600 Euro im Jahr.

Weil sich die Regierung nicht sicher ist, ob das Geld aus dem
Gesundheitsfonds wirklich ausreicht, werden Leistungen gestrichen
und Versorgungsverträge gekündigt.

Für alle gesetzlich Krankenversicherten steht noch nicht fest, ob
die Krankenkasse mit Ihrem Einheitssatz von 15,5% auskommt. Eine
Krankenkasse die besser wirtschaftet, kann ihren Versicherten
finanzielle Vergünstigungen oder eine Prämienauszahlung gewähren.
Eine Krankenkasse, die schlechter wirtschaftet, muss von seinen
Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Um ihre Mitglieder nicht zu
überfordern, darf der zusätzlich erhobene Beitrag maximal 0,9% - 36
€ des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen. Der Zusatzbeitrag
soll von den Arbeitnehmern alleine ohne eine Beteiligung des
Arbeitgebers aufgebracht werden. Die Krankenkassen werden Ihre
Werbung für sog. Wahltarife und spezielle Versorgungsangebote
erheblich verstärken. Neben Kostenerstattungs- und
Selbstbehaltstarifen muss jede Kasse ihren Versicherten auch eine
Hausarztversorgung anbieten. Aber auch in diesem Fall bindet man
sich für die nächsten 3 Jahre an die Krankenkassen. Es besteht in
dieser Zeit kein Sonderkündigungsrecht, für den Fall, dass die
Krankenkasse die Beiträge anhebt , bzw. einen Zusatzbeitrag erhebt
oder die Leistungen kürzt.

Vorsicht ist ebenfalls geboten bei sog. IGeL Leistungen. Diese
Leistungen sind medizinisch nicht notwendig und der Patient muss die
Kosten in Form einer privatärztlichen Rechnung selbst tragen.

Im Gegenzug sollen die Arbeitslosenbeiträge auf 2,8% gesenkt werden
und ab 2010 eine höhere steuerliche Abzugsfähigkeit von Kranken- und
Pflegekassenbeitrag möglich sein.

Freiwillig Versicherte:
++++++++ Achtung - neue Regelung s. unten +++++++++

Das Krankentagegeld fällt für Selbständige, die freiwillig
gesetzlich krankenversichert sind, ab dem 01.01.2009 weg. Da es für
Selbständige und Freiberufler keine Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall gibt, hatten sie die Möglichkeit, mit dem normalen
Beitrag wie ihn auch Arbeitnehmer zahlen, ein Krankentagegeld ab dem
43. Tag zu versichern. Für einen erhöhten Satz von 15,7% konnte auch
Krankentagegeld ab dem 22. Tag in Anspruch genommen werden. Die
gesetzlichen Krankenkassen arbeiten daran, Zusatztarife – sog.
Wahltarife für Krankentagegeld ab dem 01.01 anzubieten,
um dieser Berufsgruppe die Möglichkeit zu geben, Ihr Krankentagegeld
wieder abzusichern.

Nachteil:
Der Kunde bindet sich durch Abschluss dieses Wahltarifes für die
nächsten 3 Jahre an die Krankenkasse und verzichtet auf das
Sonderkündigungsrecht im Fall einer Beitragserhöhung. Dies kann sich
nachteilig auswirken, wenn die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds
nicht ausreichend sind. In diesem Fall können Zusatzbeiträge
eingefordert werden. Diese können bis zu ein Prozent des
Bruttoeinkommens ausmachen. Welche Kassen davon Gebrauch machen
müssen, wird sich frühestens im Frühjahr 2009 zeigen. Zur Zeit
wurden zwei Beitragssätze festgelegt. Einen allgemeinen für die
Arbeitnehmer und einen ermäßigten für die Selbständigen, weil sie
keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben.

Die Kassen können den Beitrag für die Krankengeldversicherung vom
Alter abhängig machen oder an eine bestimmte Bezugsdauer koppeln.

Als einer der ersten, hat die Barmer als gesetzliche Krankenkasse
ihren Krankengeldwahltarif veröffentlicht. Sie bietet vier
verschiedene Tarifklassen an. Eine Absicherung des
Krankengeldanspruchs ist möglich ab dem 15., 22., 43. oder 92. Tag
der Arbeitsunfähigkeit.

Die Prämie für Selbständige berechnet sich aus der Tarifklasse, dem
Arbeitseinkommen und dem Alter des Versicherten. Sie liegt zwischen
0,2 und 2,8% des Arbeitseinkommens. Alle anderen zahlen eine
pauschalierte Prämie von 4,80 € monatlich.

Das Krankengeld bei der Barmer darf höchstens 85, 75 € täglich
betragen.

Sinnvoll:
Alternativangebote einholen!

Für jeden besteht die Möglichkeit das Krankengeld über einen
beliebigen privaten Krankenversicherer abzusichern.

In der privaten Krankenversicherung richtet sich der zu zahlende
Beitrag nach Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht. Die
Krankentagegeldversicherung kann als eigenständiger Tarif
abgeschlossen werden. Der Abschluss einer privaten
Krankenvollversicherung ist hierbei nicht notwendig! Sie
haben weiterhin die Möglichkeit in der gesetzlichen Krankenkasse
versichert zu bleiben.

Allerdings ergibt sich für viele mittlerweile eine größere
Ersparnisdifferenz, wenn Sie komplett in eine private
Krankenversicherung wechseln, wenn man zusätzlich berücksichtigt,
dass Mitte des Jahres durch die Reform der Pflegeversicherung eine
Beitragserhöhung von 0,25% die Folge war.

Die Möglichkeit zu wechseln haben Selbständige, Freiberufler, Beamte
und Arbeitnehmer, wenn diese in drei aufeinanderfolgenden
Kalenderjahren über die Versicherungspflichtgrenze von derzeit
48.150 € verdienten. Ist eine Kündigung noch nicht möglich, besteht
die Möglichkeit einen Optionstarif mit der privaten
Krankenversicherung zu vereinbaren, bis ein Wechsel möglich ist. Der
Optionstarif sichert den Einstieg in die PKV mit dem heutigen
Gesundheitszustand.

Wichtig:
Die privaten Krankentagegeldversicherung zahlt im Krankheitsfall
häufig unbefristet den vereinbarten Tagessatz – unabhängig davon, ob
man zu Hause oder im Krankenhaus ist. Ab welchem Zeitpunkt die
Leistungen der Krankentagegeldversicherung zum Tragen kommen soll,
ist Vereinbarungssache. Je länger Sie ohne die Zahlung einer
Krankentagegeldversicherung auskommen, desto günstiger die zu
zahlende Prämie. Das Geld muss nicht versteuert werden.

Hinweis:
Während des Bezugs von privatem Krankentagegeld darf auch wirklich
nicht gearbeitet werden.

Quelle: Focus Money,
Versicherungsjournal

Umsteiger, die in die private Krankenversicherung möchten müssen ab
Januar damit rechnen, dass die Verträge der privaten
Krankenversicherer zwischen 10 – 25% teurer werden, da ab nächstem
Jahr die Altersrückstellungen bei einem Wechsel von einer privaten
Krankenversicherung zu einer anderen privaten Krankenversicherung
mitgenommen werden dürfen. Aus diesem Grund müssen alle Tarife der
privaten Krankenversicherungen neu kalkuliert werden.

Tipp: Wer wechseln kann oder möchte, aber noch nicht aus seiner
gesetzlichen Krankenversicherung rauskommt, sollte noch dieses Jahr
einen Antrag bei einer privaten Krankenversicherung stellen mit
Beginndatum spätestens 01.09.2009. Durch diese Möglichkeit können
Sie sich noch die Tarife und Beiträge diesen Jahres sichern. Auch
Umsteiger, die von einer privaten Krankenversicherung zu einem
anderen Versicherer wechseln möchten, haben es nächstes Jahr
schwerer. Bei einem Wechsel müssen diese in Kauf nehmen erst einmal
18 Monate lang im Basistarif des neuen Versicherers zu verweilen,
bevor sie wieder in Top- bzw. Komforttarife einsteigen dürfen.
++++++++ Achtung - neue Regelung zum Krankengeld +++++++++
Das Gesetz zum Krankengeld wurde korrigiert. Seit dem 01.08.2009 kann das Krankengeld wieder ganz regulär
bezogen werden.
Ratgeber Geld
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