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Aktuelles Thema > Alle Neuerungen im Überblick > Gesundheitsreform

Gesundheitsreform 2008:

Arbeitnehmer:

Achtung - Aktuelle Nachricht:

Der Beitragssatz wird von 15,5% auf 14,9% gesenkt! Der ermäßigte Beitragssatz wird von 14,9% auf 14,3% gesenkt. Dieser gilt für gesetzlich Krankenversicherte ohne Anspruch auf Krankengeld.

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Der neue Einheitssatz für gesetzliche Krankenkassen wird auf 15,5 % festgelegt.

Nur wenig gesetzlich Krankenversicherte werden dadurch entlastet. Für die meisten bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung im Extremfall bis zu 600 Euro im Jahr.

Weil sich die Regierung nicht sicher ist, ob das Geld aus dem Gesundheitsfonds wirklich ausreicht, werden Leistungen gestrichen und Versorgungsverträge gekündigt.

Für alle gesetzlich Krankenversicherten steht noch nicht fest, ob die Krankenkasse mit Ihrem Einheitssatz von 15,5% auskommt. Eine Krankenkasse die besser wirtschaftet, kann ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder eine Prämienauszahlung gewähren. Eine Krankenkasse, die schlechter wirtschaftet, muss von seinen Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Um ihre Mitglieder nicht zu überfordern, darf der zusätzlich erhobene Beitrag maximal  0,9% - 36 € des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen. Der Zusatzbeitrag soll von den Arbeitnehmern alleine ohne eine Beteiligung des Arbeitgebers aufgebracht werden. Die Krankenkassen werden Ihre Werbung für sog.  Wahltarife und spezielle Versorgungsangebote erheblich verstärken. Neben Kostenerstattungs- und Selbstbehaltstarifen muss jede Kasse ihren Versicherten auch eine Hausarztversorgung anbieten. Aber auch in diesem Fall bindet man sich für die nächsten 3 Jahre an die Krankenkassen. Es besteht in dieser Zeit kein Sonderkündigungsrecht, für den Fall, dass die Krankenkasse die Beiträge anhebt , bzw. einen Zusatzbeitrag erhebt oder die Leistungen kürzt.

Vorsicht ist ebenfalls geboten bei sog. IGeL Leistungen. Diese Leistungen sind medizinisch nicht notwendig und der Patient muss die Kosten in Form einer privatärztlichen Rechnung selbst tragen.

Im Gegenzug sollen die Arbeitslosenbeiträge auf 2,8% gesenkt werden und ab 2010 eine höhere steuerliche Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegekassenbeitrag möglich sein.

Freiwillig Versicherte:
++++++++ Achtung - neue Regelung s. unten +++++++++
Das Krankentagegeld fällt für Selbständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, ab dem 01.01.2009 weg. Da es für Selbständige und Freiberufler keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt, hatten sie die Möglichkeit, mit dem normalen Beitrag wie ihn auch Arbeitnehmer zahlen, ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag zu versichern. Für einen erhöhten Satz von 15,7% konnte auch Krankentagegeld ab dem 22. Tag in Anspruch genommen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten daran, Zusatztarife – sog. Wahltarife für Krankentagegeld ab dem 01.01 anzubieten, um dieser Berufsgruppe die Möglichkeit zu geben, Ihr Krankentagegeld wieder abzusichern.

Nachteil: Der Kunde bindet sich durch Abschluss dieses Wahltarifes für die nächsten 3 Jahre an die Krankenkasse und verzichtet auf das Sonderkündigungsrecht im Fall einer Beitragserhöhung. Dies kann sich nachteilig auswirken, wenn die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichend sind. In diesem Fall können Zusatzbeiträge eingefordert werden. Diese können bis zu ein Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen. Welche Kassen davon Gebrauch machen müssen, wird sich frühestens im Frühjahr 2009 zeigen. Zur Zeit wurden zwei Beitragssätze festgelegt. Einen allgemeinen für die Arbeitnehmer und einen ermäßigten für die Selbständigen, weil sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben.

Die Kassen können den Beitrag für die Krankengeldversicherung vom Alter abhängig machen oder an eine bestimmte Bezugsdauer koppeln.

Als einer der ersten, hat die Barmer als gesetzliche Krankenkasse ihren Krankengeldwahltarif veröffentlicht. Sie bietet vier verschiedene Tarifklassen an. Eine Absicherung des Krankengeldanspruchs ist möglich ab dem 15., 22., 43. oder 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Die Prämie für Selbständige berechnet sich aus der Tarifklasse, dem Arbeitseinkommen und dem Alter des Versicherten. Sie liegt zwischen 0,2 und 2,8% des Arbeitseinkommens. Alle anderen zahlen eine pauschalierte Prämie von 4,80 € monatlich.

Das Krankengeld bei der Barmer darf höchstens  85, 75 € täglich betragen.

Sinnvoll: Alternativangebote einholen!

Für jeden besteht die Möglichkeit das Krankengeld über einen beliebigen privaten Krankenversicherer abzusichern.

In der privaten Krankenversicherung richtet sich der zu zahlende Beitrag  nach Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht. Die Krankentagegeldversicherung kann als eigenständiger Tarif abgeschlossen werden. Der Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung ist hierbei nicht notwendig! Sie haben weiterhin die Möglichkeit in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu bleiben.

Allerdings ergibt sich für viele mittlerweile eine größere Ersparnisdifferenz, wenn Sie komplett in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn man zusätzlich berücksichtigt, dass Mitte des Jahres durch die Reform der Pflegeversicherung eine Beitragserhöhung von 0,25% die Folge war.

Die Möglichkeit zu wechseln haben Selbständige, Freiberufler, Beamte und Arbeitnehmer, wenn diese in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren über die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 48.150 € verdienten.  Ist eine Kündigung noch nicht möglich, besteht die Möglichkeit einen Optionstarif mit der privaten Krankenversicherung zu vereinbaren, bis ein Wechsel möglich ist. Der Optionstarif sichert den Einstieg in die PKV mit dem heutigen Gesundheitszustand.   

Wichtig: Die privaten Krankentagegeldversicherung  zahlt im Krankheitsfall häufig unbefristet den vereinbarten Tagessatz – unabhängig davon, ob man zu Hause oder im Krankenhaus ist.  Ab welchem Zeitpunkt die Leistungen der Krankentagegeldversicherung zum Tragen kommen soll, ist Vereinbarungssache. Je länger Sie ohne die Zahlung einer Krankentagegeldversicherung auskommen, desto günstiger die zu zahlende Prämie. Das Geld muss nicht versteuert werden.

Hinweis: Während des Bezugs von privatem Krankentagegeld darf auch wirklich nicht gearbeitet werden.

Quelle: Focus Money, Versicherungsjournal

Umsteiger, die in die private Krankenversicherung möchten müssen ab Januar damit rechnen, dass die Verträge der privaten Krankenversicherer zwischen 10 – 25% teurer werden, da ab nächstem Jahr die Altersrückstellungen bei einem Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen privaten Krankenversicherung mitgenommen werden dürfen. Aus diesem Grund müssen alle Tarife der privaten Krankenversicherungen neu kalkuliert werden.

Tipp: Wer wechseln kann oder möchte, aber noch nicht aus seiner gesetzlichen Krankenversicherung rauskommt, sollte noch dieses Jahr einen Antrag bei einer privaten Krankenversicherung stellen mit  Beginndatum spätestens 01.09.2009. Durch diese Möglichkeit können Sie sich noch die Tarife und Beiträge diesen Jahres sichern. Auch Umsteiger, die von einer privaten Krankenversicherung  zu einem anderen Versicherer wechseln möchten, haben es nächstes Jahr schwerer. Bei einem Wechsel müssen diese in Kauf nehmen erst einmal 18 Monate lang im Basistarif des neuen Versicherers zu verweilen, bevor sie wieder in Top- bzw. Komforttarife einsteigen dürfen.
++++++++ Achtung - neue Regelung zum Krankengeld +++++++++
Das Gesetz zum Krankengeld wurde korrigiert. Seit dem 01.08.2009 kann das Krankengeld wieder ganz regulär bezogen werden.

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