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Kfz Versicherung
Kfz Versicherung
Aufgepasst beim Wechsel der Kfz Versicherung!
Die eVB hat die normale Kfz Doppelkarte abgelöst. Da eine eVB-Nr.
auf elektronischem Wege beantragt werden muss, nutzen einige
Versicherer diese Art der Anforderung, um Ihre persönliche Bonität
festzustellen. Sollte eine schlechte Bonität vorliegen, kann der
Versicherer auf die Kfz Haftpflichtversicherung Zuschläge verlangen, die Kfz Haftpflicht als Jahresbeitrag
und wenn gewünscht, die beantragte Vollkasko Versicherung sogar
ablehnen.

Bei Beantragung einer Kfz Versicherung wird die Zahlungsfähigkeit der
Kunden überprüft von der HUK Coburg, HUK 24 Allianz 24, Signal
Iduna, BGV Versicherung, Hannoversche Direkt und Gothaer. Als Autofahrer müssen Sie der Überprüfung Ihrer
finanziellen Lage zustimmen, wenn Sie eine Versicherungsbestätigung
von der Autoversicherung haben möchten. Die Kfz Haftpflicht Deckung ist
zwar eine Pflichtversicherung und es besteht ein gesetzlicher
Annahmezwang, doch keiner kann die Versicherung daran hindern, bei
unerwünschten Kunden unverschämte Beiträge dafür zu nehmen und ein
Antrag auf Kaskoversicherung kann sogar gänzlich abgelehnt werden. Signal
Iduna möchte z. B. keine Kunden, die insolvent sind oder eine
eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder gegen die ein
Haftbefehl vorliegt. Die HUK gibt die Versicherungsbestätigung nur
heraus, wenn sich der Onlinekunde mit einer Bonitätsprüfung
einverstanden erklärt. Bisher verzichten die Allianz (in ihrem
Vertretergeschäft), die R + V und die LVM auf eine Bonitätsprüfung. Für die DEVK kommt eine
Überprüfung zukünftig in Betracht. Auch die Basler überprüft Ihre
Kunden.

Bekommt man ein Angebot mit
einem astronomischen Beitrag, sollte man den Grund dafür bei
der Kfz Versicherung erfragen. Die Versicherer sind laut
Bundesdatenschutzgesetz zur Auskunft verpflichtet, ebenso der
Datenkäufer Infoscore.

Quelle: Finanztest 09/2008

Leistungsunterschiede
der Kfz Versicherung in Kürze Stand 07/2008:

Unterschiede bestehen wie
folgt:

Kfz Haftpflicht:

Personenschäden:
In der Kfz Haftpflicht variiert die Deckungssumme zwischen 8 und 12 Mio. €

Mallorcapolice:
Die Mallorcapolice kann vollständig, teilweise oder auch gar nicht enthalten sein.

Rabattretter:
Die Möglichkeit dieses Einschlusses in der Kfz Versicherung bieten nicht alle Anbieter an

Umweltschadenversicherung: Nicht bei allen
Kfz Versicherungen enthalten

Teil- oder
Vollkaskoversicherung:

Neuwertentschädigung:
Die Neuwertentschädigung variiert in der Vollkasko zwischen 6, 9, 12, 18 und 24 Monate

Kaufpreisentschädigung bei finanzierten
Fahrzeugen bieten bisher nur die VHV, die AXA mit ihren Tarifen
Mobil Plus oder Optimum Plus und die Zürich Versicherung mit Ihrem
Tarif Optimal.

Die Kaufpreisentschädigung variiert
zwischen 6, 12 und 14 Monaten.

Zusammenstoß mit
Tieren aller Art: Diesen Einschluss bieten
einige Kfz Versicherungen nur eingeschränkt an.

Lawinenschäden:
Bei einigen Versicherern nicht eingeschlossen.

Marderbissschäden:
Bei vielen Kfz Versicherungen nur eingeschränkt vorhanden.

Marderbissschäden
incl. Folgeschäden: Viele bieten diesen
Einschluss nicht, bzw. nur über die Vollkaskoversicherung an.

Versicherungsschutz
bei grober Fahrlässigkeit: Einige
Versicherer bieten diesen Einschluss nicht mit an.

Verzicht auf Abzug
Neu für Alt: Viele bieten diesen Punkt nur
mit Einschränkungen an und die Entschädigungsleistung beschränkt
sich auf 4 oder 6 Jahre.

Entsorgungs-/Zulassungs-/Überführungskosten bei Totalschaden:
Vielfach nicht mitversichert.

Sonderausstattung:
Ohne Begrenzung mit versichert oder nur Werte bis 2.500 €, 3.000 €,
5.000 €, 6.000 €, 7.500 €, 10.000 €

Für alle
Gesellschaften gültig:

Gravierende Unterschiede bei
allen Versicherungsgesellschaften sind möglich bei den Einstufungen
in die SF-Klasse, bzw. der Einstufung im Schadensfall.
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