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Kfz-Versicherungswechsel – Aufgepaßt!

Ein Kfz-Versicherungswechsel ist heutzutage nicht ganz ohne. Es gibt vieles dabei zu berücksichtigen.

Autoversicherung Vergleich
Worauf sollte man bei einem Kfz-Versicherungswechsel achten?



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Kfz-Versicherungswechsel: Aufgepasst – beim Kleingedruckten!

Wer bis zum 30.11 seine Kfz Versicherung beim alten Versicherer gekündigt hat, kann sich bis zum 01.01. nach einer neuen Kfz Versicherung umschauen. Dabei sind Einsparungen von bis zu 60% keine Seltenheit. Doch sollte es sich hierbei nicht nur um den Preis drehen. Die Leistungen in der Kfz Versicherung unterscheiden sich mittlerweile erheblich voneinander, wichtig ist auch das Kleingedruckte, um nicht in irgendwelche Fallen zu tappen.

Nach einer Umfrage unter Verkehrsanwälten, regulieren große Autoversicherer Schäden deutlich professioneller, als kleine Direktanbieter.


Hinter den Bezeichnungen Clever, Select oder Basis Tarifen können sich in der Kfz Versicherung gravierende Leistungskürzungen verbergen.

Hier die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale:

Kfz Haftpflicht – Grobe Fahrlässigkeit:

Von den mittlerweile rund 145 angebotenen Autotarifen, versichern noch nicht alle am Markt die grobe Fahrlässigkeit mit. Insbesondere bei Basistarifen sollte man aufpassen.
Beispiele:

– Bei Rot über eine Ampel fahren
– Einen Unfall verursachen, während man mit dem Handy telefoniert

In diesem Fall kann man bei einer „falschen“ Kfz Versicherung auf seinem Schaden sitzen bleiben, oder zumindest auf einer hohen Selbstbeteiligung.

Grundsätzlich gibt es natürlich bei keiner Kfz Versicherung Schutz bei Unfällen, die unter Drogen oder Alkoholeinfluss verursacht werden.

Gut bewährt haben sich hier z. B. VHV, Gerling, HDI Privat, Zürich.


Aufhebung des Versicherungsschutzes bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen oder erreichen von mind. 4 Punkten in Flensburg – Vollkasko:
Beispiele:

– Überladung des Fahrzeugs
– Abgefahrene Reifen
– Verursachen eines Unfalls in Zusammenhang mit einer Überschreitung eines Tempolimits und gleichzeitigem telefonieren mit dem Handy.

Auch in diesen Fällen gibt es Kfz Versicherungen, die eine Vollkasko Entschädigung vollkommen verweigern.


Das Themengebiet „Kfz-Versicherungswechsel – Aufgepaßt“ gehört zum Bereich Kfz-Versicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

Teilkasko – Wildschäden:

Nur rund 18 Tarife am Markt bieten in der Teilkaskoentschädigung den Zusammenstoss mit Tieren aller Art an. Zu den Tieren aller Art zählen z. B. Nutztiere und Vögel.

Viele leisten nur bei Zusammenstössen mit Haarwild. Als Haarwild zählen z. B. Rehe und Wildschweine.

Bei Marderbissschäden leisten manche Versicherer mit Einschränkung und wiederum gibt es Versicherer, die insbesondere bei den Folgeschäden durch einen Marderbiss eingeschränkt oder gar nicht leisten.

Vollkasko – Neuwertentschädigung:

Hier besteht der große Unterschied darin, für seinen Neuwagen von seinem Versicherer entweder innerhalb von 6 /12 oder 24 Monaten eine volle Neuwertentschädigung bei Diebstahl oder Totalschaden zu erhalten.

Teil- oder Vollkasko – Tarife mit Werkstattbindung:

Hier geht man die Verpflichtung ein, nach einem Kaskoschaden eine Partnerwerkstatt der Versicherung aufzusuchen, andernfalls werden Leistungen gekürzt oder eine höhere Selbstbeteiligung verlangt.


Haftpflicht oder Kasko – Hochstufung in einem Schadenfall:

Auch die Hochstufungen sind mittlerweile nicht mehr einheitlich geregelt. Es gibt Versicherer bei denen man „mehr dafür bestraft wird“ einen Unfall gehabt zu haben, als bei einem anderen Anbieter.

Mit gutem Beispiel im Falle einer Rückstufung im Schadensfall gehen u. a. folgende Gesellschaften ins Rennen: Axa, Nürnberger, Garanta, VHV.

Rabattretter:

Einen Rabattretter einzuschließen, greift in der Regel erst ab einer SF Klasse von 23 – 30.

In Basistarifen ist dieser Einschluss in der Regel nicht möglich – außer bei der VHV –

Bei Fahrern, die z. B. 25 Jahre lang schadenfrei gefahren sind, bleibt der erste Schaden zwar prämienneutral, trotzdem erfolgt eine Rückstufung in eine andere SF-Klasse.
(Achtung: Gibt es auch nicht mehr. Alle Versicherungen, die der GDV Empfehlung bezüglich der Einstufungsregeln gefolgt sind, haben diesen einen „Bumser“ nach 25 Jahren schadenfreien Jahren abgeschafft) Ein Verhindern der Rückstufung, ist nur noch über den Rabattretter möglich.

Der Rabattretter wird nicht bei allen Gesellschaften in der Haftpflicht sowie auch in der Kaskoversicherung gewährt.

Positiv bewährt haben sich hier die Axa, VHV, Gerling, HDI Privat.

Rabattschutz:

Je nach Gesellschaft bedeutet dies, dass z. B. zwei oder drei Schadensfälle – entweder in der Haftpflicht oder in der Vollkasko – unbelastet bleiben. Dieser Rabattschutz ist durch Zahlung einer Mehrprämie einschließbar, ab einer SF-Klasse 1, 4 oder 6 – je nach Anbieter .

Achtung Anbieterwechsel bei vorheriger Inanspruchnahme eines Rabattretters oder Rabattschutzes:

Wechselt man in diesem Fall den Anbieter, wird man vielfach beim neuen Anbieter so gestellt, als hätte es den Rabattschutz nie gegeben, auch kann es hier zu Einschränkungen führen, wenn der neue Anbieter gleichfalls einen Rabattschutz anbietet.

GAP Deckung – Wichtig bei geleasten Fahrzeugen

Als Leasingnehmer müssen Sie normalerweise bei einem Diebstahl oder Totalschaden den Ablösewert des Fahrzeugs an den Leasinggeber zahlen. Und dieser liegt oft weit über dem Widerbeschaffungswert, der von der Kaskoversicherung ersetzt wird. Die GAP-Deckung übernimmt den Differenzbetrag, damit Sie nicht selbst für diese Kosten aufkommen müssen.

Da wir kein Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken möchten, haben wir hier keine Negativbeispiele genannt. Am besten befragen Sie dazu einen unabhängigen Berater – oder auch uns – in der Regel kennen diese die Marktsituation und wissen Sie vor einem möglichem Schaden zu bewahren!

Die hier dargestellte Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Dieser Bericht ist nach bestem Wissen und Gewissen und anhand von öffentlich zugänglichen Medienberichten angefertigt worden.

Kfz-Versicherung Video

Lassen Sie sich von unseren kurzweiligen Kfz-Versicherung Video inspirieren und schauen Sie sich wichtige Informationen zum Leistungspektrum der Kfz-Versicherung an. Unsere Videos sind mit Ton und Hintergrundmusik hinterlegt. Bitte schalten Sie Ihre Lautsprecher am Computer an. Wenn Sie mit der Maus auf dem jeweiligen Video nach unten scrollen, können Sie das Video auch jederzeit abbrechen.

Kurzvideo: zur Kfz-Versicherung als Entscheidungshilfe (2.39 min)



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