Versicherungsvergleich auf www.verbraucherforum-info.de

Versicherungsvergleich auf www.verbraucherforum-info.de
 
 
Home | Wohnungsbauprämie, Wohnriester

                 Newsletter |   Kontakt |    

 
 
   
 
 
Versicherungsvergleich
Versicherungen
Reiseabsicherung
Rente & Vorsorge
Kredit & Finanzen
Ratenkredit
Kreditkartenrechner
Girokontorechner
Bausparen
Beratung & Service
Ihr Versicherungsbedarf
Formulare & Vorlagen

Versicherungsschaden
und Urteile
Aktuelles Thema
Vertragspartner
Diskussionsforum
Lob und Tadel

Schatzkiste
Versicherungsmakler
Firmenportrait
Impressum
Versicherung Sitemap
Haftpflichtversicherung
Kfz Versicherung
Tierversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Rentenversicherung
Vorsorge Versicherung
Sachversicherung

Aktuelles Thema > Alle Neuerungen im Überblick > Wohnungbauprämie

Änderung der Wohnungsbauprämie bei Bausparverträgen:

Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie ist ab dem 01.01.2009 zweckgebunden. Nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung ist eine Auszahlung gewährleistet. Die wohnwirtschaftliche Verwendung muss nachgewiesen werden.

Die Wohnungsbauprämie erhält man dann nur noch, wenn Sie ihren Vertrag zum Bau oder Kauf einer Immobilie oder andere wohnungswirtschaftliche Zwecke verwenden.

Ausnahme: Kunden, die bei Vertragsabschluss keine 25 Jahre alt sind, können nach sieben Jahren Sperrfrist frei über ihr Guthaben verfügen, ohne die Prämie zu verlieren. Das Gleiche gilt für Sparer, die vor 2009 abschließen und mindestens einen Regelsparbeitrag einzahlen.

Die Höhe der Prämie bleibt: Sie beträgt 8,8% auf jährliche Sparbeiträge bis 512 € (Ehepaare 1.024 €), max. 45 € (Ehepaare 90 €) pro Jahr. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 25.600 € ( Ehepaare 51.200 €).

Wohnriester

Selbstgenutztes Wohneigentum wird – wahrscheinlich rückwirkend zum 01. Januar 2008 über die Riester Rente staatlich gefördert. Mit den Zulagen und Steuererstattungen können Riestersparer ihre Darlehen tilgen oder direkt angespartes Kapital aus ihren Riesterverträgen zur Finanzierung für die eigenen vier Wände entnehmen. Eine Kapitalentnahme ist jetzt bis zu 100% möglich.

Für die neuen Riester-Bausparverträge gibt es keine Wohnungsbauprämie.

Schwachpunkte: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Wohnriester beim Finanzamt ein Wohnförderkonto geführt werden muss. Alle in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beträge werden dort „gebucht“ und erst mit Renteneintritt versteuert.

Während bei einer normalen Riesterrente tatsächliche Auszahlungen besteuert werden, muss man bei Wohnriester auf die virtuelle Rente Steuern zahlen. Wer darauf nicht vorbereitet ist, den könnte die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter schnell in die finanzielle Bredouille bringen. Die Möglichkeit die Steuerschuld auf einen Schlag zu begleichen und dabei noch von 30% Rabatt zu profitieren, dürfte im Ernstfall für die wenigsten Betroffenen eine wirkliche Option sein.

Quelle: Focus MoneyNach oben
 
Alle Grafiken und Informationen dieser Seiten unterstehen unserem Copyright, sowie Rechten Dritter
Unser Themenarchiv