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Wohnungbauprämie
Änderung der Wohnungsbauprämie bei Bausparverträgen:
Die
Auszahlung der Wohnungsbauprämie ist ab dem 01.01.2009
zweckgebunden. Nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung ist eine
Auszahlung gewährleistet. Die wohnwirtschaftliche Verwendung muss
nachgewiesen werden.

Die Wohnungsbauprämie erhält
man dann nur noch, wenn Sie ihren Vertrag zum Bau oder Kauf einer
Immobilie oder andere wohnungswirtschaftliche Zwecke verwenden.

Ausnahme:
Kunden, die bei Vertragsabschluss keine 25 Jahre alt sind, können
nach sieben Jahren Sperrfrist frei über ihr Guthaben verfügen, ohne
die Prämie zu verlieren. Das Gleiche gilt für Sparer, die vor 2009
abschließen und mindestens einen Regelsparbeitrag einzahlen.

Die Höhe der Prämie bleibt:
Sie beträgt 8,8% auf jährliche Sparbeiträge bis 512 € (Ehepaare
1.024 €), max. 45 € (Ehepaare 90 €) pro Jahr. Voraussetzung ist ein
zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 25.600 € ( Ehepaare 51.200
€).
Wohnriester
Selbstgenutztes Wohneigentum
wird – wahrscheinlich rückwirkend zum 01. Januar 2008 über die
Riester Rente staatlich gefördert. Mit den Zulagen und
Steuererstattungen können Riestersparer ihre Darlehen tilgen oder
direkt angespartes Kapital aus ihren Riesterverträgen zur
Finanzierung für die eigenen vier Wände entnehmen. Eine
Kapitalentnahme ist jetzt bis zu 100% möglich.

Für die neuen
Riester-Bausparverträge gibt es keine Wohnungsbauprämie.

Schwachpunkte:
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Wohnriester beim Finanzamt ein Wohnförderkonto
geführt werden muss. Alle in der Immobilie gebundenen steuerlich
geförderten Beträge werden dort „gebucht“ und erst mit
Renteneintritt versteuert.

Während bei einer normalen
Riesterrente tatsächliche Auszahlungen besteuert werden, muss man bei
Wohnriester auf die virtuelle Rente Steuern zahlen. Wer darauf
nicht vorbereitet ist, den könnte die nachgelagerte Besteuerung im
Rentenalter schnell in die finanzielle Bredouille bringen. Die
Möglichkeit die Steuerschuld auf einen Schlag zu begleichen und
dabei noch von 30% Rabatt zu profitieren, dürfte im Ernstfall für
die wenigsten Betroffenen eine wirkliche Option sein.

Quelle: Focus Money |