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Auslandskrankenversicherung
Ausschlüsse

Kosten die entstehen durch:

- Vorerkrankungen
- Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt absehbar waren
- für Krankheiten und Folgen sowie für Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise angetreten wird
- für Behandlungen anlässlich einer Beschäftigung im Ausland
- für Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen sowie für psychosomatische Behandlung und Psychotherapie
- für Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft
- für die Anschaffung von Hilfsmitteln z. B. Brillen
- für Gesundheitsschäden und Todesfälle, die durch Kriegsereignisse und innere Unruhen verursacht worden sind. Allerdings besteht Schutz, wenn die Reise überraschend von einem Kriegsereignis betroffen wird bis zu 7 Tage nach Beginn des Krieges
-

für auf Vorsatz einschließlich Selbstmord und Selbstmordversuch und Sucht, wie Alkohol, Drogen etc. beruhende Krankheiten oder Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen

- für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung
- Für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen
- Für weder im jeweiligen Aufenthaltsland noch im Inland wissenschaftlich allgemein anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel
- Für Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinaus gehen, wie Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik sowie Kieferorthopädie
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