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Auslandskrankenversicherung Kündigung

Auslandskrankenversicherung Kündigung
Auslandskrankenversicherung - Widerruf:
Nach Neuabschluss einer Auslandskrankenversicherung
besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach dem Erhalt des Versicherungsscheines incl. aller dazugehörigen
Bedingungen und Informationen. Das Widerrufsrecht der Auslandskrankenversicherung entfällt jedoch, wenn die Laufzeit des Vertrages weniger als ein
Jahr beträgt.
Auslandskrankenversicherung Kündigung:
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Entweder
besteht und endet die Auslandskrankenversicherung nur für den im Versicherungsschein
genannten Zeitraum - wenn die Versicherung für eine einzelne
Reisen nach Tagen abgeschlossen wurde, oder aber Sie besitzen eine
Auslandskrankenversicherung als Jahrespolice, dann ist eine Kündigung der Auslandskrankenversicherung 3 Monate vor Ablauf des
Versicherungsjahres möglich. |
Auslandskrankenversicherung - Kündigung im Todesfall:
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Die
Auslandskrankenversicherung endet mit dem Tod des
Versicherungsnehmers. Bei einer Familienversicherung
haben die versicherten Personen jedoch das Recht, die
Auslandskrankenversicherung unter Benennung des künftigen
Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist
innerhalb zweier Monate nach dem Tod des
Versicherungsnehmers gegenüber der Auslandskrankenversicherung abzugeben. |
Auslandskrankenversicherung - Kündigung aufgrund des Alters:
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Bei
einigen Versicherern endet die Auslandskrankenversicherung mit Vollendung z.
B. des 79. Lebensjahres. |
Auslandskrankenversicherung - Kündigung der Kurzreiseversicherung:
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Der
Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung endet – auch für schwebende
Versicherungsfälle – jeweils mit Beendigung des
Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses
oder mit Beendigung des Rücktransportes, spätestens
jedoch mit dem Ende der sechsten Aufenthaltswoche, falls
nicht anders vereinbart. |
Auslandskrankenversicherung - Kündigung im Schadensfall:
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Nach
Eintritt eines Versicherungsfalles können beide Parteien
die Auslandskrankenversicherung kündigen, innerhalb eines
Monats nach Abschluss des Schadensfalles.
Die Inhalte zur Auslandskrankenversicherung werden
hier in verkürzter Weise dargestellt. Für die Vollständigkeit wird
keine Gewährleistung übernommen!
Für eine ausführliche Darstellung
zur Auslandskrankenversicherung informieren Sie sich bitte auf unserer Homepage unter dem Punkt
Onlineabschluss – Reiseversicherungen unter dem jeweiligen Angebot,
dort sind die Bedingungen für die einzelnen Reiseversicherungen
hinterlegt.
Weitere Reiseversicherungen:
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