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Auslandskrankenversicherung

Oft werden
Behandlungen von den deutschen Krankenkassen im Ausland nicht
übernommen.
Auslandskrankenversicherung Allgemein
Im Ausland werden Krankheitskosten meist nur bis zu
der in Deutschland üblichen Höhe erstattet. Rücktransporte
nach Hause, werden überhaupt nicht von den gesetzlichen Kassen
übernommen. Sollten Sie in ein Land verreisen, das nicht zur
EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen
geschlossen hat, benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung; vor allem,
wenn Sie das Risiko nicht eingehen möchten auf einen Teil Ihrer Krankheitskosten sitzen
zu bleiben.
Sind Sie ein privat versicherter Beamter/Beamtin, so ist
eine Auslandskrankenversicherung unbedingt zu empfehlen, denn
die Beihilfe übernimmt grundsätzlich keine Kosten für den
Rücktransport. Für alle anderen medizinischen Leistungen erhalten
Sie nur die Kosten erstattet, die in Deutschland verlangt würden.
Bei der Auslandskrankenversicherung ist keine
Gesundheitsprüfung erforderlich!
Der Versicherungsschutz in der Auslandskrankenversicherung besteht in der Regel während der ersten
sechs Wochen aller vorübergehenden Auslandsreisen, die von der
versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres angetreten
werden.
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