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Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung auf www.verbraucherforum-info.de

 Oft werden Behandlungen von den deutschen  Krankenkassen im Ausland nicht übernommen, dann sollte  möglichst eine Auslandskrankenversicherung einspringen.



Auslandskrankenversicherung
Allgemein

Im Ausland werden Krankheitskosten meist nur bis zu der in Deutschland üblichen Höhe erstattet. Rücktransporte nach Hause, werden überhaupt nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen. Sollten Sie in ein Land verreisen, das nicht
zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung; vor allem, wenn Sie das Risiko nicht eingehen möchten auf einen Teil Ihrer Krankheitskosten sitzen zu bleiben.

Auslandskrankenversicherung Beamte

Auch wenn Sie als Beamter/Beamtin eine private Krankenversicherung besitzen, so ist der zusätzliche Abschluss einer Auslandskrankenversicherung unbedingt zu empfehlen, denn die Beihilfe übernimmt grundsätzlich keine Kosten für den Rücktransport. Für alle anderen medizinischen Leistungen erhalten Sie nur die Kosten erstattet, die in Deutschland verlangt würden.
Bei der Auslandskrankenversicherung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich!
Der Versicherungsschutz in der Auslandskrankenversicherung besteht in der Regel während der ersten sechs Wochen aller vorübergehenden Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres angetreten werden.

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