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Bauherrenhaftpflichtversicherung Ausschlüsse

Alles was nicht versichert ist, findet man in den Bedingungen unter Bauherrenhaftpflicht Ausschlüsse.
Ausschlüsse
Bauherrenhaftpflicht Ausschlüsse - FAQ
Schäden, die der Versicherte selbst erleidet oder die Angehörigen
untereinander, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder im
gleichen Vertrag mitversichert sind, sind in der Bauherrenhaftpflichtversicherung ausgeschlossen,
sowie selbst verursachte Schäden an geliehenen, gemieteten oder
gepachteten Gegenständen.
Bauherrenhaftpflicht Ausschlüsse Vorsätzlich verursachte Schäden
Für vorsätzlich verursachte Schäden kommt die Bauherrenhaftpflichtversicherung - genauso wenig wie die Haftpflichtversicherung -
nicht auf. Ebenfalls unter Bauherrenhaftpflicht Ausschlüsse nicht enthalten sind:
- Bußgelderstattung
- Geldbußen
- Geldstrafen
- und Schadensersatzansprüche wegen Beleidigung oder Verleumdung.
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