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Bauherrenhaftpflichtversicherung Schaden

Obliegenheiten bei einem Bauherrenhaftpflicht Schadensfall.
Schadensfall
Bauherrenhaftpflicht Schaden - FAQ
- alles tun,
um den Schaden zu mindern
- Schäden
unverzüglich, d. h. innerhalb einer Woche anzeigen
- alle
Schadensumstände vollständig und wahrheitsgemäß
schildern
- nicht von
sich aus Ansprüche anerkennen oder regulieren
Unwahre Angaben im Schadenformular können zum Verlust des
Versicherungsschutzes führen!
Umgekehrt muss ein Schadenersatzanspruch durch den Geschädigten
innerhalb einer Woche durch diesen angezeigt werden.
Auch bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt, die
sog. Schadenabwendungs- und Minderungspflicht, d. h. zum
Beispiel sich um Verletzte kümmern, die Unfallstelle absichern und
Notdienste alarmieren.
Soweit bekannt, ist der Versicherer unverzüglich über alle
juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, zu
informieren.
Erhält der Schadenverursacher einen Mahnbescheid oder
Verfügungen von Verwaltungsbehörden, so muss er selbst unverzüglich
tätig werden und Widerspruch einlegen.
Grundsätzlich gilt, dass der Versicherte bzw. Verursacher keine
Schadenersatzansprüche ohne Rücksprache mit dem Versicherer
anerkennen darf.
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