Bauherrenhaftpflicht Schaden

 

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Versicherungen > Haftpflichtversicherung > Bauherrenhaftpflicht Schadensfall

Bauherrenhaftpflichtversicherung
Schaden

Bauherrenhaftpflichtversicherung auf www.verbraucherforum-info.de

Obliegenheiten bei einem Bauherrenhaftpflicht Schadensfall.

 

 

Schadensfall

Bauherrenhaftpflicht Schaden - FAQ

- alles tun, um den Schaden
   zu mindern
- Schäden unverzüglich,
   d. h. innerhalb einer
   Woche anzeigen
- alle Schadensumstände
   vollständig und
   wahrheitsgemäß schildern
- nicht von sich aus Ansprüche anerkennen oder regulieren


Unwahre Angaben im Schadenformular können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen!

Umgekehrt muss ein Schadenersatzanspruch durch den Geschädigten innerhalb einer Woche durch diesen angezeigt werden.
Auch bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt, die sog. Schadenabwendungs- und Minderungspflicht, d. h. zum Beispiel sich um Verletzte kümmern, die Unfallstelle absichern und Notdienste alarmieren.
Soweit bekannt, ist der Versicherer unverzüglich über alle juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, zu informieren.

Erhält der Schadenverursacher einen Mahnbescheid oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden, so muss er selbst unverzüglich tätig werden und Widerspruch einlegen.

Grundsätzlich gilt, dass der Versicherte bzw. Verursacher keine Schadenersatzansprüche ohne Rücksprache mit dem Versicherer anerkennen darf.
>>Bauherrenhaftpflichtversicherung - Vergleich>>
 
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