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Bauherrenhaftpflichtversicherung Verkehrssicherungspflicht

Beispiele zur Verletzung der Bauherrenhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht.
Sorgfaltspflichten
Bauherrenhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht - FAQ
Der Grundstücksbesitzer oder der Bauherr obliegt der sog.
Verkehrssicherungspflicht und ist für Schäden die durch mangelnde
Sorgfalt bei der Sicherung des Grundstückes oder Baues haftbar.

Im einzelnen kann der Bauherr
belangt werden bei:
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der
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht |
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der
Verletzung der Überwachungspflicht |
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einem
Verschulden bei der Auswahl der am Bau beteiligten Personen. |
Bauherrenhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht Beispiele von Nichteinhaltung
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Baumaterial wird auf der Fahrbahn gelagert, ohne es
ordnungsgemäß abzusichern - Verkehrsunfall |
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Kellerschächte wurden nicht abgedeckt - ein Kind
fällt rein |
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eine
Baumaßnahme führte zur Beschädigung des
Nachbargrundstückes |
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Mangelnde
Absperrungen |
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Ungenügende Beleuchtung. |
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