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Bausparen Förderung
Bausparen Förderung

Bausparen Förderung
VL Leistungen 2 VL Verträge Arbeitgeber zahlt keine VL VL Leistungen Abgeltungssteuer Bausparen Förderung Überblick
Bausparen Förderung
Bausparen Förderung - FAQ
Als Arbeitnehmer haben Sie für die Förderung vom Staat die Wahl zwischen Bausparen und Wertpapiersparen.
Bausparen Förderung VL Leistungen ausschöpfen!
Bausparen Förderung - Zwei VL Verträge
Mittlerweile ist es sogar möglich, einen Bausparvertrag und einen Wertpapiersparvertrag abzuschließen und für beide
Verträge die volle Förderung zu erhalten. In diesem Fall kann ein verheiratetes Paar
insgesamt bis zu vier geförderte Verträge besitzen.
Bausparen Förderung Arbeitgeber zahlt keine VL Leistungen:
Arbeitgeber zahlt keine vermögenswirksame Leistungen
Auch wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber
keine Vermögenswirksamen Leistungen zahlt, haben Sie als Arbeitnehmer trotzdem die
Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen abzuschließen und die Förderung in Anspruch zu nehmen. Nur müssen Sie dann in diesem
Fall die Beiträge für die Verträge komplett alleine aufbringen. Die Verträge reichen
Sie bei Ihrem Arbeitgeber ein und dieser überweist dann die entsprechenden gewünschten
Beiträge.
Bausparen Förderung Vermögenswirksame Leistungen, Abgeltungssteuer
Vermögenswirksame Leistungen - Abgeltungssteuer
Leider sind die vermögenswirksamen Leistungen trotz der Förderung ebenfalls von der Abgeltungssteuer
betroffen, d. h. wenn Sie Ihre Freibeträge bereits ausgeschöpft haben, werden bei Fälligkeit, bzw.
Auszahlung ganz automatisch pauschal rund 28% Abgeltungssteuer vom entsprechendem
Institut abgeführt
(s. a. >> aktuelles Thema Änderungen 2009)
Überblick: Bausparen Förderung
Förderung Bausparen - Überblick
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Bausparen |
AN
Sparzulage |
Auf
höchstens |
WoPg |
Verst. Einkommen |
| |
9% |
470 € / Jahr |
8,8% |
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| Ledige |
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512 € |
25.600
€ |
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Verheiratet |
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1.024 € |
51.200 € |
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Wertpapiersparen |
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Wertpapiere |
AN
Sparzulage |
Auf
höchstens |
WoPg |
Verst. Einkommen |
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18% |
400 € / Jahr |
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| Ledige |
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17.900
€ |
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Verheiratet |
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35.800 € |
Hinweis: WoPg = Wohnungsbauprämie
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