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Bausparen Arbeitnehmersparzulage
Bausparen Arbeitnehmersparzulage Bausparen Sparzulage

Bausparen Sparzulage
Arbeitnehmersparzulage Beantragung Wohnwirtschaftliche Verwendung
Bausparen Sparzulage
Bausparen Arbeitnehmersparzulage - FAQ
Bausparen Arbeitnehmersparzulage:
9% auf höchstens 470 € pro Jahr
Zu versteuernde Einkommensgrenzen:
Ledige 25.600 €
Verheiratete 51.200 €
Wertpapiersparen - Arbeitnehmersparzulage:
18% auf höchstens 400 € pro Jahr.
Zu versteuernde Einkommensgrenzen:
Ledige: 17.900 €
Verheiratete: 35.800 €
Beantragung der Arbeitnehmersparzulage
Bausparen Arbeitnehmersparzulage - Beantragung
Die Arbeitnehmersparzulage muss jedes Jahr im Rahmen der
Einkommensteuererklärung beantragt werden. Die Gutschrift der
beantragten Sparzulage, erfolgt nach Ablauf der Sperrfrist.
Arbeitnehmersparzulage - Wohnwirtschaftliche Verwendung
Arbeitnehmersparzulage - wohnwirtschaftliche Verwendung
Die staatliche Förderungsmöglichkeit beim Bausparen dient grundsätzlich der
Bildung von Wohneigentum. Deshalb müssen die Förderbeträge
zurückgezahlt werden, wenn die von der Bausparkasse vor Ablauf der
Sperrfrist von 7 Jahren mittels Zuteilung ausgezahlten Bausparmittel
– Ansparleistungen, Bauspardarlehen und Prämien – nicht unverzüglich
und unmittelbar für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Wird das Bausparguthaben bereits vor Ablauf der Sperrfrist und
vor Zuteilung ausgezahlt, müssen trotz evtl. Verwendung des
Guthabens für wohnwirtschaftliche Zwecke, die Förderungen
zurückgezahlt werden.
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