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Arbeitnehmersparzulage
Beantragung
Wohnwirtschaftliche Verwendung

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Bausparen Arbeitnehmersparzulage - FAQ

Bausparen Arbeitnehmersparzulage:

9% auf höchstens 470 € pro Jahr

Zu versteuernde Einkommensgrenzen:

Ledige 25.600 €
Verheiratete 51.200 €

Wertpapiersparen - Arbeitnehmersparzulage:

18% auf höchstens 400 € pro Jahr.

Zu versteuernde Einkommensgrenzen:

Ledige: 17.900 €
Verheiratete: 35.800 €

Beantragung der Arbeitnehmersparzulage

Bausparen Arbeitnehmersparzulage - Beantragung

Die Arbeitnehmersparzulage muss jedes Jahr im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Die Gutschrift der beantragten Sparzulage, erfolgt nach Ablauf der Sperrfrist.

Arbeitnehmersparzulage - Wohnwirtschaftliche Verwendung

Arbeitnehmersparzulage - wohnwirtschaftliche Verwendung

Die staatliche Förderungsmöglichkeit beim Bausparen dient grundsätzlich der Bildung von Wohneigentum. Deshalb müssen die Förderbeträge zurückgezahlt werden, wenn die von der Bausparkasse vor Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren mittels Zuteilung ausgezahlten Bausparmittel – Ansparleistungen, Bauspardarlehen und Prämien – nicht unverzüglich und unmittelbar für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

Wird das Bausparguthaben bereits vor Ablauf der Sperrfrist und vor Zuteilung ausgezahlt, müssen trotz evtl. Verwendung des Guthabens für wohnwirtschaftliche Zwecke, die Förderungen zurückgezahlt werden.
>>Bausparen Vergleich>>
>> §§ Urteile - Bausparen / Bausparkasse>>
 
 

 

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