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Bausparen Wohnungsbauprämie
Bausparen Wohnungsbauprämie

Bausparen Wohnungsbauprämie
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Bausparen Wohnungsbauprämie
Bausparen Wohnungsbauprämie - FAQ
Zusätzlich zur Sparzulage gibt es beim Bausparen eine Wohnungsbauprämie, die in
Anspruch genommen werden kann, aber auch an Voraussetzungen geknüpft
wird.
Bausparen Wohnungsbauprämie - Förderung
Bausparen Wohnungsbauprämie - Förderung
Es gibt 8,8% Wohnungsbauprämie auf einen max. zusätzlichen
gezahlten Sparbetrag von
512 € bei Ledigen und 1.024 € bei Verheirateten, jährlich. Die
Wohnungsbauprämie wird allerdings nur auf den Betrag gezahlt, der
wirklich zusätzlich zu den VWL Beiträgen in
Eigenleistungen aufgebracht wird.
Bausparen Wohnungsbauprämie Einkommensgrenzen
Bausparen Wohnungsbauprämie - Einkommensgrenzen
Bis zu einem max. zu versteuerndem Einkommen von:
Ledige – 25.600 €
Verheiratete – 51.200 €
Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie ist nur noch für laufende
Verträge bzw. für die bis zum Jahr 2008 abgeschlossenen Verträge,
unabhängig vom gewählten Verwendungszweck. Ab 2009 wird die
Wohnungsbauprämie bei neu abgeschlossenen Verträgen nur noch
jungen Leuten unter 25 Jahren gewährt, bei allen anderen ist der Nachweis der
wohnwirtschaftlichen Verwendung erforderlich.
(s. a.>> aktuelles Thema: Änderung der Wohnungsbauprämie)
Bausparen Wohnungsbauprämie - Antrag
Bausparen Wohnungsbauprämie - Antrag
Die Wohnungsbauprämie muss nach Ablauf jeden Sparjahres
beantragt werden. Die Auszahlung der beantragten Wohnungsbauprämien
auf den Bausparvertrag, erfolgt nach Ablauf der Sperrfrist und bei
erfolgter Zuteilung.
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