Bausparen Wohnungsbauprämie

 

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Wohnungsbauprämie

Bausparen Wohnungsbauprämie - FAQ

Zusätzlich zur Sparzulage gibt es beim Bausparen eine Wohnungsbauprämie, die in Anspruch genommen werden kann, aber auch an Voraussetzungen geknüpft wird.

Bausparen Wohnungsbauprämie - Förderung

Bausparen Wohnungsbauprämie - Förderung

Es gibt 8,8% Wohnungsbauprämie
auf einen max. zusätzlichen gezahlten Sparbetrag von
512 € bei Ledigen
und 1.024 € bei Verheirateten, jährlich.
Die Wohnungsbauprämie wird allerdings nur auf
den Betrag gezahlt, der wirklich zusätzlich
zu den VWL Beiträgen in Eigenleistungen aufgebracht wird.

Bausparen Wohnungsbauprämie
Einkommensgrenzen

Bausparen Wohnungsbauprämie - Einkommensgrenzen

Bis zu einem max. zu versteuerndem Einkommen von:

Ledige – 25.600 €
Verheiratete – 51.200 €

Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie ist nur noch für laufende Verträge bzw. für die bis zum Jahr 2008 abgeschlossenen Verträge, unabhängig vom gewählten Verwendungszweck. Ab 2009 wird die Wohnungsbauprämie bei neu abgeschlossenen Verträgen nur noch jungen Leuten unter 25 Jahren gewährt, bei allen anderen ist der Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung erforderlich.

(s. a.>> aktuelles Thema: Änderung der Wohnungsbauprämie)

Bausparen Wohnungsbauprämie - Antrag

Bausparen Wohnungsbauprämie - Antrag

Die Wohnungsbauprämie muss nach Ablauf jeden Sparjahres beantragt werden. Die Auszahlung der beantragten Wohnungsbauprämien  auf den Bausparvertrag, erfolgt nach Ablauf der Sperrfrist und bei erfolgter Zuteilung.
>>Bausparen Vergleich>>
>> §§ Urteile - Bausparen / Bausparkasse>>
 
 

 

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