Leistungen von der Berufsgenossenschaft erhält nur, wer einen Berufsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit
nachweisen kann.
Alle bisher anerkannten Berufskrankheiten stehen in einem sog. Berufskrankheitenkatalog.
Für einen Berufsunfall muss sich dieser entweder auf der Arbeit oder auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit
ereignet haben.
Streit mit der Berufsgenossenschaft gibt es auch häufig, wenn es sich um Unfälle während oder nach einer "Betriebsveranstaltung" handelt, da die Bedingungen für eine
Betriebsveranstaltung erfüllt sein müssen.