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Gesetzliche Berufsunfähigkeit
Gesetzliche Berufsunfähigkeit
Gesetzliche Berufsunfähigkeit: Die gesetzliche Rentenversicherung hat andere Kriterien zur Feststellung.
Berufsunfähigkeit - Kurzinfo Berufsunfähigkeit - Volle EU Rente Berufsunfähigkeit - Halbe EU Rente Berufsunfähigkeit - Beruflich
Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die
gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft (gesetzliche
Rentenreform 2001).
Von Staats wegen ist bei Berufsunfähigkeit nur noch eine sog. Erwerbsminderungsrente
erhältlich.
Die private Vorsorge zur Berufsunfähigkeit und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
unterscheiden sich nicht nur in den Leistungen voneinander.
Wird bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufsunfähigkeit anerkannt, heißt dies noch lange
nicht, dass einem von Staats wegen auch eine Erwerbsminderungsrente zusteht, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
anderen Vorgaben unterliegt, als die private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gesetzliche Berufsunfähigkeit Erwerbsminderungsrente

Gesetzliche Berufsunfähigkeit Die volle Erwerbsminderungsrente
Die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 38% des letzten
Bruttoeinkommens und ist nur erhältlich, wenn der Erkrankte oder
Verunglückte weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Gesetzliche Berufsunfähigkeit Die halbe Erwerbsminderungsrente
Die halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn man noch in
der Lage ist am Tag zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten.
Die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt dabei weder die persönliche Lebensstellung, berufliche Qualifikation, Einkommens- oder
Arbeitsmarktsituation.
D. h.: Er oder Sie, wird dazu verpflichtet nahezu jeden anderen
Job anzunehmen.
Für alle vor dem 1. Januar 1961 geborenen wurde die
gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, bzw. Erwerbsminderungsrente gekürzt.
Da die
gesetzliche Rentenversicherung aber schon immer andere Maßstäbe in Ihrer Beurteilung
setzte, ob man berufsunfähig oder erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung
ist, war es schon immer wichtig, zusätzlich eine privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung
zu besitzen!
Gesetzliche Berufsunfähigkeit Berufsgenossenschaft
Auch durch die Berufsgenossenschaft ist die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente möglich, wenn die
Berufsunfähigkeit nachweislich durch einen Arbeitsunfall oder durch eine anerkannte Berufskrankheit eingetreten ist. Der Aufwand dies allerdings
nachzuweisen ist erheblich und leider oft erfolglos, wie man an nachfolgender Statistik erkennen kann.

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Berufsunfähigkeitsversicherung |
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