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Gesetzliche Berufsunfähigkeit

Gesetzliche Berufsunfähigkeit Gesetzliche Berufsunfähigkeit: Die gesetzliche Rentenversicherung hat andere Kriterien zur Feststellung.

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Gesetzliche Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit - Kurzinfo
Berufsunfähigkeit - Volle EU Rente
Berufsunfähigkeit - Halbe EU Rente
Berufsunfähigkeit - Beruflich

Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft (gesetzliche Rentenreform 2001).

Von Staats wegen ist bei Berufsunfähigkeit nur noch eine sog. Erwerbsminderungsrente erhältlich.

Die private Vorsorge zur Berufsunfähigkeit
und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente unterscheiden sich nicht nur in den Leistungen voneinander.

Wird bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufsunfähigkeit anerkannt, heißt dies noch lange nicht, dass einem von Staats wegen auch eine Erwerbsminderungsrente zusteht, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente anderen Vorgaben unterliegt, als die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Gesetzliche Berufsunfähigkeit
Erwerbsminderungsrente

gesetzliche erwerbsminderungsrente

Gesetzliche Berufsunfähigkeit
Die volle Erwerbsminderungsrente

Die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 38% des letzten Bruttoeinkommens und ist nur erhältlich, wenn der Erkrankte oder Verunglückte weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Gesetzliche Berufsunfähigkeit
Die halbe Erwerbsminderungsrente

Die halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn man noch in der Lage ist am Tag zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten.

Die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt dabei weder die persönliche Lebensstellung, berufliche Qualifikation, Einkommens- oder Arbeitsmarktsituation.

D. h.: Er oder Sie, wird dazu verpflichtet nahezu jeden anderen Job anzunehmen.

Für alle vor dem 1. Januar 1961 geborenen wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, bzw. Erwerbsminderungsrente gekürzt.

Da die gesetzliche Rentenversicherung aber schon immer andere Maßstäbe in Ihrer Beurteilung setzte, ob man berufsunfähig oder erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist, war es schon immer wichtig, zusätzlich eine privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung zu besitzen!

Gesetzliche Berufsunfähigkeit
Berufsgenossenschaft

Auch durch die Berufsgenossenschaft ist die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente möglich, wenn die Berufsunfähigkeit nachweislich durch einen Arbeitsunfall oder durch eine anerkannte Berufskrankheit eingetreten ist. Der Aufwand dies allerdings nachzuweisen ist erheblich und leider oft erfolglos, wie man an nachfolgender Statistik erkennen kann.

berufskrankheiten

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