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Berufsunfähigkeitsversicherung Selbständige
Berufsunfähigkeitsversicherung Selbständige - Freiberufler
Auf den Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte keiner verzichten - auch nicht Selbständige, Freiberufler oder Arbeitslose.
Selbständige, Freiberufler, Arbeitslose, Auszubildende
Berufsunfähigkeitsversicherung Selbständige
Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende
Berufsunfähigkeitsversicherung Arbeitslose
Berufsunfähigkeitsversicherung Selbständige, Freiberufler, und Existenzgründer
Für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und
Existenzgründern ist die Existenzgrundlage durch eine länger anhaltende
Krankheit gefährdet.
Meistens sind Selbständige auch nicht in
der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und bekommen im
Ernstfall auch keine Berufs- bzw. Erwerbsminderungsrente vom
gesetzlichen Rentenversicherungsträger.
Allerdings gelten für Selbständige
andere Bestimmungen in der privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung, als bei Arbeitnehmern und
Angestellten.
Berufsunfähigkeitsversicherung Selbständige - Umorganisation bzw. Umstrukturierung des Betriebes:
Bei diesem Personenkreis wird im Fall einer Berufsunfähigkeit
zusätzlich geprüft, ob der Selbständige nach einer Krankheit oder einem Unfall bestimmte
Aufgaben delegieren kann. Eine solche Umorganisation des Betriebes
oder eine Neustrukturierung der Aufgabenverteilung im Geschäft ist
für Selbständige im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung generell zuzumuten,
allerdings nur, wenn dies ohne erhebliche finanzielle Einbußen oder hohe Investitionen
umsetzbar ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende - Berufseinsteiger
Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende:
Wie Selbständige und Freiberufler besitzen viele Auszubildende bzw.
Berufseinsteiger noch keinen gesetzlichen Rentenanspruch, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre, -
36 Monate lang Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben.
Berufsunfähigkeitsversicherung Arbeitslose
Berufsunfähigkeitsversicherung Arbeitslose:
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt und arbeitslos
wird, sollte diesen Versicherungsschutz während seiner Arbeitslosenzeit nach Möglichkeit aufrecht erhalten.
Der Leistungsanspruch der Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt so bestehen. Außerdem ist es teurer,
evtl. sogar unmöglich, nach einer Vertragskündigung später erneut
eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen; teurer durch das
höhere Eintrittsalter und evtl. unmöglich, wenn zwischenzeitlich
aufgetretene Erkrankungen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zulassen.
Berufsunfähigkeitsversicherung Selbständige
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