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Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende
Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende
Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende: Trotz Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung - kein Anspruch!
Auszubildende, Azubi
Azubi BU - Allg. Kurzinfo Azubi BU - Versicherungen Azubi BU - Vorerkrankungen Azubi BU - Ego Young Azubi BU - Preisbeispiel Azubi BU - Klauseln Azubi BU - Rentenhöhe Azubi BU - Nachversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende
Auch für Auszubildende gilt, alle nach dem 01.01.1961 Geborene haben keinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente
aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Anspruch auf die volle oder halbe Erwerbsminderungsrente hat nur, wer in den letzten 5 Jahren - 36 Monate lang
Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
s.a:>>Rentenreform 2000
Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende: Berufsgenossenschaft
Auszubildende sind über die Berufsgenossenschaft
versichert in Bezug auf Arbeits- und Schulunfälle. Versichert ist aber nur der direkte Weg zur Arbeit oder Schule und zurück, incl. der Arbeits- und Schulaufenthaltszeit.
Über die Berufsgenossenschaft sind auch für Auszubildende Berufsunfälle und anerkannte Berufskrankheiten abgedeckt, wie z. B. beim Friseur evtl.
autretende Allergien oder beim Bäcker eine Mehlstauballergie. Über die anerkannten Berufskrankheiten gibt es einen Berufskatalog, in
dem die bisher bereits anerkannten Berufskrankheiten stehen.
s.a:>>Unfallversicherung - Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende: Die wichtigste Versicherung für Auszubildende!
Die wirklich wichtigste Versicherung für Auszubildende während Ihrer Ausbildungszeit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die private Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung der Eltern ist meistens auch noch während der Ausbildungszeit gültig,
sodass hierfür keine eigene Beitragszahlung notwendig ist.
s.a: >> Einschluss Auszubildende - Hausratversicherung
s.a: >> Einschluss Auszubildende - Haftpflichtversicherung
In Betracht kommt noch zumindest eine kleine Unfallversicherung und ein VWL Vertrag = Sparvertrag, den
man in Erwägung ziehen sollte und evtl. auch eine Riester Rente. Alle unter 25-jährigen, die eine Riester Rente abschließen, bekommen
zu Ihrer Zulage vom Staat einmalig 200 € in ihren Riester Rentenvertrag.
s.a: >>Auszubildende - Vermögenswirksame Leistungen
s.a: >>Auszubildende - Riester Rente
Aber das wichtigste ist und bleibt - für Auszubildende - der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung,
die eine monatliche Rente zahlt, sollte man seinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben können.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt es auch keine Rolle, ob der Unfall auf der Arbeit oder in der Freizeit passiert ist, es gibt auch
keinerlei Einschränkungen, um welche Erkrankungen es sich nur handeln darf, wie bei der Berufsgenossenschaft.
Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende Viele Auszubildende nicht mehr versicherbar!
Ein grosses Problem bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende, sind die zunehmenden Erkrankungen bereits im Kindesalter:
- Allergien,
- Migräne,
- psychische Erkrankungen,
- Rückenleiden
- und Borreliose Erkrankungen, aufgrund eines Zeckenbisses
lassen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oft nur noch mit Risikozuschlägen oder Risikoausschlüssen zu.
Auch gibt es immer mehr junge Leute, die aufgrund der o. g. Erkrankung und/oder vielleicht einem Unfall mit gemeldetem HWS-Syndrom
überhaupt nicht mehr in der Berufsunfähigkeitsversicherung versicherbar sind.
Sollte der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende aufgrund des gesundheitlichen Zustands nicht möglich sein, dann sollte
zumindest eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden mit entsprechend hohen Versicherungssummen.
s.a:>>Unfallversicherung Auszubildende - Versicherungsvergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende Schüler BU, Ego Young Produkt
Neu auf dem Markt sind auch die sog. Schüler Bu`s oder auch die sog. Ego Young Berufsunfähigkeitsversicherung,
die auch für Auszubildende gelten. Diese Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen Auszubildende schon für relativ wenig Geld.
In diesen Verträgen "friert" man sozusagen den aktuellen
Gesundheitszustand ein, für den Fall, dass plötzlich auftretende Erkrankungen oder Unfälle den Abschluss einer
"normalen" Berufsunfähigkeitsversicherung unmöglich machen. Die Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer ist für Auszubildende
begrenzt auf z. B. 15 Jahre, die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung wird jedoch bis zum 65. oder 67. Lebensjahr vereinbart.
D. h. passiert dem Auszubildenden innerhalb der 15 Jahre etwas dass die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente notwendig macht, wird diese
bis zum vereinbarten Ablauf dem 65. oder 67. Lebensjahr gezahlt.
Innerhalb der 15 Jahre, z. B. nach Vollendung der Ausbildung, kann diese Art von Berufsunfähigkeitsversicherung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in
eine "normale" Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden, allerdings
zu den dann gültigen Beiträgen.
Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende Preisbeispiel Ego Young:
Eine "normale" Berufsunfähigkeitsversicherung - Versicherungsdauer, Beitragszahlungsdauer und Leistungsdauer bis Endalter 65,
Absicherungshöhe 800 € mtl., würde für eine 18-jährige weibliche Auszubildende im Bereich Einzelhandelskauffrau, ca. 40 € mtl.
kosten - während ein sog. Ego Young Produkt nur ca. 18 € mtl. kostet.
Vor allem für Auszubildende als Handwerker, wo teilweise ein sehr teurer Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt wird, ist das zumindest für die Zeit der Ausbildung
eine sehr gute und bezahlbare Alternative.
Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende § 172 Abs. 3 VVG, Klausel abstrakte Verweisung
Wichtig für Auszubildende bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte die konkrete Verweisung
enthalten. Die Formulierung für eine konkrete Verweisung lautet: vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte
infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich für mindestens 6 Monate außerstande ist, seinen Beruf
auszuüben. Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte eine andere, seiner Ausbildung, Erfahrung und
bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausübt.
Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende Höhe der Rente
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte für Auszubildende mind. dem Netto entsprechen, nach Möglichkeit
sollte man versuchen 800 - 1.000 € mtl. abzusichern, wenn dies während der Ausbildungszeit möglich ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende Nachversicherungsoption
Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen beinhalten mittlerweile eine Nachversicherungsoption, die
besagt, dass man bei bestimmten Ereignissen, die Berufsunfähigkeitsrente erhöhen kann, ohne eine erneute
Gesundheitsprüfung. Meistens ist dies z. B. bei folgenden Ereignissen möglich: Ende der Ausbildung, Heirat, Aufnahme einer selbständigen
Tätigkeit, Vater oder Mutter werden.
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