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Berufsunfähigkeitsversicherung Hausfrauen

Berufsunfähigkeitsversicherung Hausfrauen Die Berufsunfähigkeitsversicherung Hausfrauen schützt Sie vor Berufsunfähigkeit zuhause. Denn auch Hausfrauen üben einen Beruf aus.

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Hausfrauen, Hausmänner

Hausfrauen BU - Kurzinfo
Hausfrauen BU - Höhe, Endalter
Hausfrauen BU - Statistik
Hausfrauen BU - Gesetzlich

Berufsunfähigkeitsversicherung Hausfrauen

Hausfrauen bzw. Hausmänner haben kaum oder gar keine Versorgungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung
zu erwarten.

Außer die Hausfrauen, die in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mind. 3 Jahre lang Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt und die gesetzliche Wartezeit von mind. 5 Jahren
erfüllt haben.

Einzige Ausnahmen für Hausfrauen:
- Kindererziehungszeiten bis zu 3 Jahre
- und Zeiten in denen Kranken- oder Arbeitslosengeld gezahlt wurde.
Diese Zeiten gelten auch als Pflichtbeitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung Hausfrauen:
Höhe der Rente und Endalter der Versicherung

Hausfrauen bzw. Hausmänner können privat in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente von bis zu 1.500 Euro versichern. Das Endalter der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte für Hausfrauen im günstigsten Fall bis zum 67. Lebensjahr sein, um ohne Einbussen die normale Altersrente beantragen zu können.

Während bei Arbeitern und Angestellten noch die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen oder Berufserkrankungen aufkommt, ist dies bei Hausfrauen / Hausmännern nicht der Fall.

Berufsunfähigkeitsversicherung Hausfrauen
Statistik

Laut Statistik passieren die meisten Unfälle im Haushalt.
Statistisch gesehen liegt das höchste Risiko der Erwerbsminderung im Alter von 36 - 45 Jahren bei 20% und im Alter von 56 - 60 Jahren bei 27%.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen, zahlt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente bei Eintritt der Berufsunfähigkeit durch Unfall und Krankheit!

Die meisten Erwerbsminderungen bei Frauen in der gesetzlichen Rentenversicherung, lt. Statistik 2007, sind im Alter von 56 - 57 Jahren eingetreten. Die Durchschnittshöhe der halben Erwerbsminderungsrente betrug 300,77 € und bei der vollen Erwerbsminderungsrente - 599,00 € unter Berücksichtigung von Wartezeiten und Pflichtbeitragszahlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung Hausfrauen
Feststellung gesetzlicher Ansprüche

Zur Feststellung Ihrer Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente können Hausfrauen die LVA oder BFA unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer anschreiben und um Auskunft hinsichtlich Ihrer zu erwartenden Rentenansprüche bitten, falls Sie keinen jährlichen Bescheid darüber erhalten.

 

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