Sie haben die Möglichkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine sog. Karenzzeit (Wartezeit) miteinzuschließen. Die Karenzzeit kann 6 Monate oder auch 2 Jahre betragen. Nach einer ärztlichen Feststellung der Berufsunfähigkeit ist dann ggfls. noch die Frist der Karenzzeit abzuwarten, bis eine Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt. Der Einschluss einer Karenzzeit wirkt sich beitragsmindernd auf den Vertrag aus.