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Formulare & Vorlagen > Bausparvertrag Freistellungsauftrag

Formulare
Bausparen - Bausparvertrag Freistellungsauftrag

bausparvertrag freistellungsauftrag

Ein Bausparvertrag Freistellungsauftrag verhindert das Abführen der Kapitalertragsteuer.

 


Bausparvertrag Freistellungsauftrag

Freistellungsauftrag - FAQ
Freistellungsauftrag - Steuer

Bitte beachten:

Zinserträge aus einem Bausparvertrag sind steuerpflichtig, im Sinne der Kapitalertragsteuer!

Die Kündigung vom Bausparvertrag sollte immer gleichzeitig mit einem Freistellungsauftrag abgeschickt werden, wenn Sie den Freistellungsauftrag nicht bereits beim Bausparvertrag Abschluss erteilt haben.

Zinserträge sind nur dann steuerpflichtig, wenn Sie über Ihren Sparerfreibetrag hinaus, noch zusätzliche Zinseinnahmen hatten. Im Bausparvertrag Freistellungsauftrag müssten Sie  dann die Summe Ihres Zinsertrages eintragen und diesen wieder an die Bausparkasse zurückschicken.
Die Bausparkasse zahlt Ihnen daraufhin das vollständige Guthaben aus dem Bausparvertrag aus.

Bausparvertrag Freistellungsauftrag Kapitalertragsteuer

Erteilen Sie der Bausparkasse keinen Freistellungsauftrag, führt die Bausparkasse die Kapitalertragsteuer automatisch an Ihr zuständiges Finanzamt ab. Sie haben dann die Möglichkeit im Rahmen Ihrer Steuererklärung, die Kapitalertragsteuer zurückzufordern, sofern Sie mit evtl. noch weiteren Zinseinnahmen im Rahmen Ihres Sparerfreibetrages liegen.

 

Formular >> Bausparvertrag Freistellungsauftrag >>
(ohne Gewährleistung der Anerkennung)
>> §§ Urteile - Bausparen, Bausparkassen >>

 

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