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Bausparvertrag Freistellungsauftrag
Formulare Bausparen - Bausparvertrag Freistellungsauftrag
Ein Bausparvertrag Freistellungsauftrag verhindert das Abführen der Kapitalertragsteuer.
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Bausparvertrag Freistellungsauftrag
Freistellungsauftrag - FAQ Freistellungsauftrag - Steuer
Bitte beachten:
Zinserträge aus einem Bausparvertrag sind
steuerpflichtig, im Sinne der Kapitalertragsteuer!
Die Kündigung vom Bausparvertrag sollte immer gleichzeitig mit einem Freistellungsauftrag abgeschickt werden,
wenn Sie den Freistellungsauftrag nicht bereits beim Bausparvertrag Abschluss erteilt haben.
Zinserträge sind nur dann steuerpflichtig, wenn Sie über Ihren
Sparerfreibetrag hinaus, noch zusätzliche Zinseinnahmen hatten. Im
Bausparvertrag Freistellungsauftrag müssten Sie dann die Summe Ihres
Zinsertrages eintragen und diesen wieder an die Bausparkasse zurückschicken. Die Bausparkasse zahlt Ihnen
daraufhin das vollständige Guthaben aus dem Bausparvertrag aus.
Bausparvertrag Freistellungsauftrag Kapitalertragsteuer
Erteilen Sie der Bausparkasse keinen Freistellungsauftrag, führt
die Bausparkasse die Kapitalertragsteuer automatisch an Ihr zuständiges Finanzamt ab.
Sie haben dann die Möglichkeit im Rahmen
Ihrer Steuererklärung, die Kapitalertragsteuer zurückzufordern,
sofern Sie mit evtl. noch weiteren Zinseinnahmen im Rahmen Ihres
Sparerfreibetrages liegen.
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