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Bausparen - Bausparvertrag kündigen - Sparzulage

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Konsequenzen für die Sparzulage, wenn Sie den Bausparvertrag vorzeitig kündigen.

 


Bausparvertrag
vorzeitig kündigen, Sparzulage

Auch ein Bausparvertrag, auf Basis der vermögenswirksamen Leistungen (VWL), kann vorzeitig innerhalb der sog. Sperrfrist gekündigt werden.

Lediglich die Sparzulage, die vom Finanzamt auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt wurde, muss bei einer vorzeitigen Kündigung zurückgezahlt werden, - wenn Sie diese im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung überhaupt geltend gemacht haben.

Anspruch auf die Arbeitnehmer Sparzulage beim Bausparvertrag haben Sie nur, wenn Sie Ihren Vertrag sieben Jahre lang durchhalten.

Sollten Sie die Wohnungsbauprämie beantragt und erhalten haben, so ist auch diese bei einer vorzeitigen Kündigung zurück zu zahlen.

 

>> §§ Urteile - Bausparen, Bausparkassen >>
 
 

 

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