Im Todesfall des Versicherungsnehmers ist eine sofortige Aufhebung der Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
und die Auszahlung der Todesfallsumme kann beantragt werden, falls eine Todesfallsumme
in der Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen war.
Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen wurden nicht nur als reine
Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sondern z. B. als Risikolebensversicherung
mit dem Einschluss der Berufsunfähigkeitsrente.
Berufsunfähigkeitsversicherung Todesfall Kündigung im Todesfall - Steuer
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung im Todesfall ist zu beachten, dass bei Auszahlung einer eventuellen Todesfallsumme, ggfls. Steuerzahlungen - je nach Freibetrag - fällig
werden könnten.