Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung nach 3 Jahren
Durch die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes sind ab dem 01.01.2009
alle Mehrjahresverträge grundsätzlich zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündbar.
Diese Regelung gilt auch für Altverträge.
Sie können somit Ihre Gewässerschadenhaftpflicht- versicherung ganz regulär
zum Ende des 3. Versicherungsjahres unter Berufung der neuen VVG Regelung kündigen.