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Formulare Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung

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Gewässerschaden-haftpflichtversicherung |
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Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung nach 5 Jahren
Durch die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes sind ab dem 01.01.2009
alle Mehrjahresverträge grundsätzlich zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündbar.
Diese Regelung gilt auch für Altverträge und für abgeschlossene
5-Jahres Verträge.
Sie können somit Ihre Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ganz regulär
zum Ende des 3., 4., 5. Versicherungsjahres unter Berufung der neuen VVG Regelung kündigen.
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