Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung VVGt

 
 
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Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung

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Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung

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Gewässerschadenhaftpflicht Kündigung nach 5 Jahren

Durch die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes sind ab
dem 01.01.2009 alle Mehrjahresverträge grundsätzlich zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündbar.

Diese Regelung gilt auch für Altverträge
und für abgeschlossene 5-Jahres Verträge.

Sie können somit Ihre
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ganz
regulär zum Ende des 3., 4., 5. Versicherungsjahres unter Berufung der neuen VVG Regelung kündigen.

 

>> Formular: Kündigung Gewässerschadenhaftpflicht nach 3 Jahren >>

 


 
 

 

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