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Gewässerschadenhaftpflicht außerordentliche Kündigung
Formulare Gewässerschadenhaftpflicht außerordentliche Kündigung

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Gewässerschaden-haftpflichtversicherung |
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Gewässerschadenhaftpflicht außerordentliche Kündigung Schadensfall
Nach vollständiger Schadensregulierung hat
der Versicherungsnehmer, als auch der Versicherer in der Gewässerschadenhaftpflicht die
Möglichkeit eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Die Kündigungsfrist der außerordentlichen Kündigung beträgt 4
Wochen nach Schadensregulierung.
Die außerordentliche Kündigung der Gewässerschadenhaftpflicht kann zu sofort ausgesprochen werden, oder zum Ende
der laufenden Versicherungsperiode. Die bereits bezahlte Prämie der Gewässerschadenhaftpflicht wird
Ihnen anteilig zurück erstattet.
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