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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Kündigung nach drei Jahren
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Kündigung nach drei Jahren - Formulare
Informationen und Musterformular zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Kündigung nach drei Jahren.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Kündigung 3-Jahres Vertrag
Durch die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes sind ab dem 01.01.2009
alle Mehrjahresverträge grundsätzlich zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündbar.
Diese Regelung gilt auch für Altverträge.
Sie können somit Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ganz regulär
zum Ende des 3. Versicherungsjahres unter Berufung der neuen VVG Regelung kündigen.
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