Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Kündigung nach drei Jahren

 

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Kündigung nach drei Jahren

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Formulare & Vorlagen > Haftpflicht > Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Kündigung nach drei Jahren

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Kündigung nach drei Jahren - Formulare

Informationen und Musterformular zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Kündigung nach drei Jahren.

 


Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Kündigung 3-Jahres Vertrag

Durch die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes sind ab dem 01.01.2009 alle Mehrjahresverträge grundsätzlich zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündbar.

Diese Regelung gilt auch für Altverträge.

Sie können somit Ihre Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ganz regulär zum Ende des
3. Versicherungsjahres unter Berufung der neuen VVG Regelung kündigen.

 

Formular: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Kündigung nach 3 Jahren

 
 

 

AGB's

 

 


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