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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Kündigung nach fünf Jahren
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Kündigung nach fünf Jahren - Formulare
Informationen und Musterformular zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Kündigung nach fünf Jahren.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Kündigung 5-Jahres Vertrag
Durch die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes sind ab dem 01.01.2009
alle Mehrjahresverträge grundsätzlich zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündbar.
Diese Regelung gilt auch für Altverträge und für abgeschlossene
5-Jahres Verträge.
Sie können somit Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ganz regulär
zum Ende des 3., 4., 5. Versicherungsjahres unter Berufung der neuen VVG Regelung kündigen.
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