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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht außerordentliche Kündigung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht außerordentliche Kündigung - Formulare
Informationen und Musterformular zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht außerordentliche Kündigung.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Außerordentliche Kündigung Schadensfall
Nach vollständiger Schadensregulierung hat
der Versicherungsnehmer, als auch der Versicherer in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die
Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Die Kündigungsfrist der außerordentlichen Kündigung beträgt 4
Wochen nach Schadensregulierung.
Die außerordentliche Kündigung der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kann zu sofort ausgesprochen werden, oder zum Ende
der laufenden Versicherungsperiode. Die bereits bezahlte Prämie der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird
Ihnen anteilig zurück erstattet.
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