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Hundehaftpflicht Kündigung nach 3 Jahren
Formulare Hundehaftpflicht - Kündigung
Informationen und Musterformular zur Hundehaftpflicht Kündigung nach drei Jahren.
Hundehaftpflicht Kündigung nach 3 Jahren
Hundehaftpflicht Kündigung nach drei Jahren
Durch die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sind ab dem 01.01.2009
alle Mehrjahresverträge, ob vor oder nach dem Datum abgeschlossen, grundsätzlich zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündbar.
Diese Regelung gilt für alle Verträge.
Sie können somit Ihre Hundehaftpflicht ganz regulär
zum Ende des 3. Versicherungsjahres unter Berufung der neuen VVG Regelung kündigen.
Achtung: Manche Versicherungsunternehmen legen die neue Gesetzgebung etwas anders aus. Sie sind der Meinung, dass die 3-Jahresfrist
erst ab dem 01.01.2009 anfängt zu laufen, dass hieße, Sie könnten einen Mehrjahresvertrag in der Hundehaftpflicht frühestens im Jahr 2012 kündigen, im Umkehrschluss
hieße das aber auch, dass es einige Verträge gibt, dessen 5-Jahresfrist eher aufhört, als die neue 3-Jahres Regelung.
Lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht gleich abschrecken! In Kürze wird mit Sicherheit ein neues Urteil gefällt, in dem die Handhabung des
neuen VVG geklärt wird. Dieses Urteil wird dann für alle Versicherungsgesellschaften bindend sein wird.
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