Nach vollständiger Schadensregulierung hat
der Versicherungsnehmer, als auch der Versicherer in der Hundehaftpflicht die
Möglichkeit zur Hundehaftpflicht außerordentliche Kündigung.
Die Kündigungsfrist der Hundehaftpflicht außerordentliche Kündigung beträgt 4
Wochen nach Schadensregulierung.
Die Hundehaftpflicht außerordentliche Kündigung kann zu sofort ausgesprochen werden, oder zum Ende
der laufenden Versicherungsperiode.