Im Hundehaftpflicht Todesfall
oder bei Verkauf des Hundes kann die Hundehaftpflicht mit sofortiger Wirkung
aufgehoben werden.
Beigefügt werden sollte evtl. eine Bescheinigung
des Tierarztes über den Hundehaftpflicht Todesfall oder
aber bei Verkauf des Hundes, die Abmeldebescheinigung der
Hundesteuer.