Ist über die Hausrat auch eine Glasversicherung
abgeschlossen worden und man möchte die Glasversicherung kündigen, muss man dabei
beachten, dass die Hausratversicherung und die Glasversicherung zwei
eigenständige Verträge sind.
Durch die Kündigung der
Hausratversicherung ist nicht automatisch auch die Glasversicherung
gekündigt worden, solange die Kündigung der Glasversicherung nicht auch extra aufgeführt, bzw. evtl.
sogar mit einer eigenständigen Versicherungsscheinnummer benannt wird.