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Rechtsschutzversicherung Familienrechtsschutz
Formulare Rechtsschutzversicherung Familienrechtsschutzversicherung
Informationen und Musterformular zur Umstellung vom Singlerechtsschutz zum Familienrechtsschutz.
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Rechtsschutzversicherung Singlerechtsschutz, Familienrechtsschutz
Hatte man einen Singlerechtsschutz abgeschlossen, heiratet oder zieht jetzt
mit einem Partner zusammen, der keine Rechtsschutzversicherung
besitzt, kann man diesen in die eigene Rechtsschutzversicherung mit
einschließen.
Besitzt man eine „normale Rechtsschutzversicherung“ kostet der Einschluss des Partners
auch keinen Cent mehr. Besaß man allerdings nur eine
Singlerechtsschutzversicherung, muss die Rechtsschutzversicherung in einen Familienrechtsschutz umgeändert werden und dann wird
auch ein gewisser Mehrbeitrag fällig.

Die Kinder des Partners können zusätzlich in der Rechtsschutzversicherung mitversichert werden
sofern schriftlich und namentlich
beantragt) und solange Sie sich noch in der Erstausbildung oder im
Erststudium befinden und
nicht einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit
nachgehen, für die Sie ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Einige Rechtsschutzversicherungen geben hier auch noch zusätzlich ein max. Endalter für die
Mitversicherung der Kinder vor, z. B. 27 Jahre.
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