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Rechtsschutzversicherung außerordentliche Kündigung
Formulare Rechtsschutzversicherung außerordentliche Kündigung
Informationen und Musterformular zur Rechtsschutzversicherung außerordentliche Kündigung.
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Rechtsschutzversicherung außerordentliche Kündigung, Schadensfall
Nach vollständiger Schadensregulierung kann
der Versicherungsnehmer, als auch der Versicherer in der Rechtsschutzversicherung die
außerordentliche Kündigung aussprechen.
Die Kündigungsfrist für die außerordentliche Kündigung beträgt in der Rechtsschutzversicherung 4
Wochen nach Schadensregulierung.
Die außerordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung kann zu sofort ausgesprochen werden, oder zum Ende
der laufenden Versicherungsperiode. Die bereits bezahlte Prämie der Rechtsschutzversicherung wird
Ihnen anteilig zurück erstattet.
Sonderfall: Rechtsschutzversicherung außerordentliche Kündigung - Ablehnung der Leistung
Nach Ablehnung der Leistung kann der Vertrag in der
Rechtsschutzversicherung mit sofortiger Wirkung gekündigt werden
oder zum Ende des Versicherungsjahres, wenn eigentlich eine
Leistungspflicht gegenüber des Schadens bestanden hätte.
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