Risikolebensversicherung Todesfall

 

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Risikolebensversicherung Todesfall Informationen und Musterformular zur Risikolebensversicherung im Todesfall.

 


Risikolebensversicherung Kündigung im Todesfall

In Todesfall kann die Risikolebensversicherung mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden und die Auszahlung der Todesfallsumme beantragt werden.

Bitte beachten Sie hierbei auch, falls Sie eine Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit abgeschlossen haben, dass in den meisten Fällen mit einem eingetretenen Todesfall gleichzeitig der Versicherungsschutz der anderen Person erlischt, dies ist insbesondere dann bedenklich, wenn für die überlebende Person nicht nur der Todesfall über die Risikolebensversicherung versichert war, sondern auch eine Berufsunfähigkeitsrente.
In diesem Fall müssten Sie sich dann um einen neuen Versicherungsschutz bemühen, falls dies dann noch möglich ist.

Weitere Details zum Thema Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit finden Sie bei uns unter: verbundene Risikolebensversicherung

 

 

zum Formular >> Risikolebensversicherung - Kündigung im Todesfall
 
 

 

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