|
Rente & Vorsorge
> Rentenversicherung >
Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen >
Gesetzliche Rentenversicherung - Altersrente, Witwenrente
Gesetzliche Rentenversicherung Altersrente, Witwenrente

Informationen, Beispiele und Berechnungen zur Altersrente und Witwenrente
Kaum einer hat´s bemerkt, die gesetzliche Rentenversicherung hat in der Vergangenheit massive Leistungskürzungen durch verschiedene Rentenreformen vorgenommen und alle sind davon betroffen:
Arbeiter, Angestellte, Hausfrauen, Rentner, Witwen, Witwer, Waisenkinder, Erwerbsunfähigkeitsrentner, Schwerbehinderte, Schüler, Studenten und Auszubildende!
Damit auch Sie sich einen kurzen Einblick verschaffen können, was die Zukunft für Sie in Form der Altersrente oder Hinterbliebenenrente bereit hält und Sie eine entsprechende
Vorsorge treffen können, möchten wir Ihnen dieses Thema in Form von Beispielen und Berechnungen nahe legen.
Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen
Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Altersrente
Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Witwenrente
|
Gesetzliche Rentenversicherung - Altersrente
Altersrente
Bei einem Regelbeitrag von 494,52 € mtl. in die gesetzliche Rentenversicherung über 45 Jahre, beträgt die:
- Regelaltersrente - 1.183,83,
- volle Erwerbsminderungsrente 1.055,98 €,
- halbe Erwerbsminderungsrente - 527,99 €,
- große Witwenrente bei 60% - 633,59,
- kleine Witwenrente - 263,99 €
Berechnung brutto ohne Abzug von Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen.
Beispiel 2: Ansprüche bei einem Bruttogehalt in Höhe von 2.500 €
- volle Erwerbsminderungsrente - 729 €,
- halbe Erwerbsminderungsrente - 365 €,
- große Witwenrente (60%) - 437 €,
- Altersrente mit 63 - 688 €,
- Altersrente mit 65 - 773 €,
- Altersrente mit 67 - 861 €.
Gesetzliche Rentenversicherung - Witwenrente
Witwenrente
Nutzen Sie bitte unseren nachfolgenden Rechner, um die voraussichtliche Höhe Ihrer Witwenrente zu ermitteln:
Gesetzliche Rentenversicherung - private Vorsorge
Bei diesen o. g. Beispielen und Berechnungen zur Altersrente und Witwenrente wurde die Inflationsrate (Kaufkraft) nicht mit einkalkuliert.
Die Leistungskürzungen der vergangenen Jahrzehnte zeigen uns, dass eine private Vorsorge z. B. durch den Abschluss einer
zusätzlichen Rentenversicherung zwingend erforderlich ist, wenn
man seinen Lebensstandard im Alter aufrecht erhalten möchte.
Auch die seit Jahren anhaltende schlechte Arbeitsmarktlage, die Überalterung der Bevölkerungsstruktur, die zurückhaltende Geburtenrate
und die verlängerte Lebenserwartung lassen auf keine Verbesserung für die gesetzliche Rentenversicherung in der Zukunft hoffen.
zurück>>
Gesetzliche Rentenversicherung Teil 1 >>
Gesetzliche Rentenversicherung Altersrente, Witwenrente
|