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Gesetzliche Rentenversicherung

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Rente & Vorsorge > Rentenversicherung > Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen


Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenreform

Gesetzliche Rentenversicherung

Massive Leistungskürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Kaum einer hat´s bemerkt, die gesetzliche Rentenversicherung hat in der Vergangenheit massive Leistungskürzungen vorgenommen und alle sind davon betroffen:

Arbeiter, Angestellte, Hausfrauen, Rentner, Witwen, Witwer, Waisenkinder, Erwerbsunfähigkeitsrentner, Schwerbehinderte, Schüler, Studenten und Auszubildende!

Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen - Rentenreform im Überblick:

gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Ausbildungszeiten
gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Rentenreform 1978
gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Rentenreform 1983
gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Rentenreform 1984
gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Rentenreform 1986
gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Rentenreform 1992
gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Rentenreform 1997
gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Rentenreform 1998
gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Rentenreform 1999
gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Rentenreform 2000
gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Rentenreform 2001
gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Rentenreform 2002
gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Rentenreform 2003
gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Rentenreform 2004
gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Rentenreform 2007
gesetzliche rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen>> Besteuerung Alterseinkünfte

Gesetzliche Rentenversicherung - Ausbildungszeiten:

gesetzliche rentenversicherung leistungen

Rentenreformen der Jahre 1978 - 2007

Nachfolgend alle Reformen und Ihre Auswirkungen im Überblick: 


Rentenreform 1978

Drastische Senkung des Rentenwertes für Ausbildungszeiten

Der Gesetzgeber senkt den Rentenwert für schulische Ausbildungszeiten auf die Hälfte.

Rentenreform 1978

Geringere Rentenanpassungen

Um zu sparen, müssen die Rentner auf eine Rentenerhöhung verzichten. Die sog. "allgemeine Bemessungsgrundlage" zur Berechnung der Rente wird gesenkt.

Rentenreform 1983

Rentner
Krankenversicherungs-
beitrag

Seit Juli 1983 müssen Rentner einen Krankenversicherungsanteil und seit 1995 einen Beitrag zur Pflegeversicherung leisten.

Rentenreform 1984

Keine Rente für
freiwillig Versicherte
bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und weniger Rente für Ausbildungszeiten

Durch das erneute Defizit in der gesetzlichen Rentenkasse verlieren Freiwillig Versicherte ihren Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsschutz und die Rente für Ausbildungszeiten wird verringert.

Rentenreform 1986

Einkommensanrechnung
bei Hinterbliebenenrenten

Die Gleichstellung von Witwen- und Witwerrenten wurde beschlossen. Konsequenz: Wenn die eigene Rente oder eigenes Arbeitseinkommen den festgelegten Freibetrag (701,18 €) übersteigt, wird die Witwen- / Witwerrente gekürzt.

Rentenreform 1992

Minderung der Renten-
anpassungen,
Rentenabschlag bei
vorgezogenen
Altersrenten, Begrenzung
der Ausbildungszeiten

Rentenausgaben werden gedrosselt durch einschneidende Leistungsminderungen: Abkoppelung der Rentenanpassungen von der Bruttolohnentwicklung zur Nettolohnentwicklung.
Die Einführung eines Rentenabschlags ab 2001 bei Beginn der Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres - stufenweise Anhebung der Altersgrenzen für eine ungekürzte Altersrente.
Eine kürzere Anrechnung und Bewertung der Ausbildungszeit.

Rentenreform 1997

Verringerte Anrechnung
von Ausbildungszeiten

Die anrechenbare Ausbildungszeit von max. 7 Jahren wird gekürzt auf max. 3 Jahre und wird erst ab dem vollendeten 17. Lebensjahr (vorher 16)angerechnet. Änderung der Reform von 1992 - der Rentenabschlag für Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr soll bereits ab 2000 gelten und Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit mit 60 Jahren sollen bereits ab 1997 gekürzt werden.

Rentenreform 1997

Leistungsminderungen
durch die Rentenreform`99

Folgende Leistungsminderungen sollen bereits ab 2001 in Kraft treten: Der Rentenanstieg soll verringert werden durch die Einführung und Berücksichtigung eines Demografiefaktors in der Rentenanpassungsformel. Die Vorraussetzungen für Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit sollen erschwert werden durch die komplette Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente und die Veränderung der Erwerbsunfähigkeitsrente durch eine - volle und teilweise Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich wird diese Erwerbsminderungsrente gekürzt um einen Rentenabschlag von bis zu 10,8%. Die Altersgrenze für eine ungekürzte Altersrente für Schwerbehinderte wird stufenweise auf die Vollendung des 63. LJ. angehoben. Der spezielle Altersrentenbezug mit 60 Jahren für Frauen, Arbeitslose und nach Altersteilzeit wird im Jahr 2012 aufgehoben.

Rentenreform 1998

Rücknahme einiger
Rentenreformmaßnahmen `99

Rentenkorrekturgesetz: Der demografische Faktor zur Abschwächung künftiger Rentenanpassungen wird zurückgenommen. Die Änderungen bei den Erwerbsminderungsrenten für das Jahr 2000 werden außer Kraft gesetzt.

Rentenreform 1999

Verringerte
Rentenanpassungen

Die Rentenanpassungen für die Jahre 2000 und 2001 werden nach der Inflationsrate festgelegt, die Folge: die Renten steigen in einem geringerem Umfang. Für Wehr- und Zivildienstleistende und für Arbeitslosenhilfeempfänger wird die Bemessung von Beiträgen und Leistungen herabgesetzt .

Rentenreform 2000

Reform der
verminderten Erwerbsunfähigkeitsrente

Wegfall der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente für alle Versicherten die nach 1960 geboren sind. Einführung eines Rentenabschlags für die Erwerbsminderungsrente, um den Anstieg der Rentenausgaben wegen vorzeitiger Erwerbsminderung abzuschwächen .

Rentenreform 2001

Absenkung des
Rentenniveaus und Veränderung der Hinterbliebenenversorgung

Die 1999 beschlossene Rentenanpassung für 2001 wird aufgehoben und eine neue Rentenanpassungsformel verkündet, mit der das Rentenniveau abgesenkt wird und soll ab 1.7.2001 in Kraft treten. Die Gewichtung im Hinterbliebenenrecht wird zu Lasten kinderloser Ehepaare vorgenommen und das "Rentensplitting" unter Ehegatten eingeführt.

Rentenreform 2001

Förderung des
Aufbaus einer zusätzlichen Altersvorsorge

Einführung der staatlich geförderten Riester Rente ab 2002 lt. AVmG.

Rentenreform 2002

Beitragssatzerhöhung

Der Beitragssatz wird ab dem 01.01.2003 von 19,1% auf 19,5% durch das Beitragsssicherungsgesetz angehoben und die Beitragsbemessungsgrenze überproportional auf das Doppelte des Durchschnittsverdienstes festgelegt.

Rentenreform 2003

Aussetzung der Rentenanpassung

Verschiedene Gesetzesänderungen machen eine Aussetzung der Rentenanpassung zum 2.7.2004 möglich. Festgelegt wird die volle Beitragstragung der Rentner zur sozialen Pflegeversicherung ab 1.4.2004 und die Auszahlung der ab April 2004 beginnenden Renten wird vom Ersten des Monats, auf das Ende des Monats verlegt.

Rentenreform 2004

Senkung des Rentenniveaus durch neue Rentenanpassungsformel

Die Veränderung der Rentenanpassungsformel bewirkt eine Senkung des Rentenniveaus der kommenden Jahre. Die Rentenanpassungen folgen nicht mehr der Bruttolohnentwicklung der Arbeitnehmer. Der Riester Rentenfaktor, die Beitragssatzsteigerungen und der neue Nachhaltigkeitsfaktor dämpfen die Rentenanpassungen. 2005 und 2006 fielen die Rentenanpassungen aus. Ab 2009 entfällt die Bewertung von Ausbildungszeiten für die allgemeinbildene Schule und Hochschule. Die vorzeitige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit wird von 60 auf 63 Jahre angehoben

Rentenreform 2007

Rente mit 67

Die Rentenzahlungsdauer wird verkürzt. Ab dem Jahre 2012 bis 2029 wird die Altersgrenze für den Bezug der Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt. Die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente führt zu einer Rentenkürzung von bis zu 14,4%.

Gesetzliche Rentenversicherung - Besteuerung

Besteuerung Alterseinkünfte:

Durch die Rentenreform hat sich auch viel bei der Besteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung geändert.
Bei Rentenbeginn im Jahr 2011 unterliegen 62% der Alterseinkünfte der Besteuerung. Dieser Satz steigt jedes Jahr um 2%, sodass ab dem Jahr 2040 alle Neurentner Ihre Rente voll besteuern müssen. Nach Abzug des Krankenversicherungsanteils bleiben im Jahr 2040 - 7.802 € und für Verheiratete 15.502 € steuerfrei. Ein lediger Rentner mit 1.000 € Monatsrente müsste somit im Jahr 2040 - 186,91 € Steuern zahlen, wenn keine weiteren Einnahmen vorhanden sind.

Ob auch Sie eine Besteuerung Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten haben - können Sie gerne mit folgendem Rechner überprüfen: Rentenversicherung Besteuerung.

weiter>> Gesetzliche Rentenversicherung Teil 2 >>

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