|
Versicherungen >
Haftpflicht >
Gewässerschadenhaftpflicht Ausschlüsse
Gewässerschadenhaftpflicht Ausschlüsse
Die Gewässerschadenhaftpflicht Ausschlüsse wie z. B. Vorsatz.
Ausschlüsse
Gewässerschadenhaftpflicht Ausschlüsse - FAQ
Die Gewässerschadenhaftpflicht Ausschlüsse beinhalten:
- Schäden an der Anlage selbst, bleiben ausgeschlossen
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
- Schäden von Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in
häuslicher Gemeinschaft leben
|
-
|
Von der
Leistung frei, ist die Versicherungsgesellschaft auch
dann, wenn der Kunde gefährliche Umstände trotz
Aufforderung durch den Versicherer nicht beseitigt hat. |
|