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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht
Hausbesitzer unterliegen der Verkehrssicherungspflicht und benötigen u. U. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Haus- und Grund- besitzerhaftpflicht
Verkehrssicherungspflicht
Grundbesitzerhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht - FAQ
Haus- und Grundbesitzer unterliegen der sog.
Verkehrssicherungspflicht.
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die
Instandhaltung von Zufahrten und Wegen |
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die
Reinigungs- und Streupflicht |
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ausreichende Beleuchtung von Treppen und Fluren |
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regelmäßige Überprüfung des Gebäudes auf baulichen
Zustand und Instandsetzung. |
Wie weit diese Pflichten gehen, ist durch die Ortssatzungen der
Kommunen geregelt.
Als Haus- und Grundbesitzer unterliegt man nach BGB § 836 einer
verschärften Haftung, weil grundsätzlich ein Verschulden vermutet
wird.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht Hausverkauf
Grundbesitzerhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht - Hausverkauf
Auch nach dem
Verkauf seines Eigentums haftet der Haus- und Grundstücksbesitzer noch für ein Jahr für sog. versteckte Mängel!!
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht Übertragung
Grundbesitzerhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht - Übertragung
Die Übertragung der Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht
auf andere, ( etwa Mieter durch entsprechende Klausel im Mietvertrag
), befreit Sie grundsätzlich nicht von Ihrer Haftung für Schäden auf
Ihrem Grundstück.
Ebenso nicht die Übertragung z. B. der Streu- und
Reinigungspflicht an ein Unternehmen.
Auch hier ist es Ihre Aufgabe, sich von Zeit zu Zeit persönlich
davon zu überzeugen, dass diese übertragenen Pflichten wahrgenommen
werden.
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