Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Verkehrssicherungspflicht

 

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht

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Versicherungen > Haftpflicht > Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf www.verbraucherforum-info.de Hausbesitzer unterliegen der Verkehrssicherungspflicht und benötigen u. U. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

 

 

Haus- und Grund-
besitzerhaftpflicht

Verkehrssicherungspflicht

Grundbesitzerhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht - FAQ

Haus- und Grundbesitzer unterliegen der sog. Verkehrssicherungspflicht.

Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet:
- die Instandhaltung von Zufahrten und Wegen
- die Reinigungs- und Streupflicht
- ausreichende Beleuchtung von Treppen und Fluren
- regelmäßige Überprüfung des Gebäudes auf baulichen Zustand und Instandsetzung.
Wie weit diese Pflichten gehen, ist durch die Ortssatzungen der Kommunen geregelt.

Als Haus- und Grundbesitzer unterliegt man nach BGB § 836 einer verschärften Haftung, weil grundsätzlich ein Verschulden vermutet wird.


Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Verkehrssicherungspflicht Hausverkauf

Grundbesitzerhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht - Hausverkauf

Auch nach dem Verkauf seines Eigentums haftet der Haus- und Grundstücksbesitzer noch für ein Jahr für sog. versteckte Mängel!!

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Verkehrssicherungspflicht Übertragung

Grundbesitzerhaftpflicht Verkehrssicherungspflicht - Übertragung

Die Übertragung der Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht auf andere, ( etwa Mieter durch entsprechende Klausel im Mietvertrag ), befreit Sie grundsätzlich nicht von Ihrer Haftung für Schäden auf Ihrem Grundstück.

Ebenso nicht die Übertragung z. B. der Streu- und Reinigungspflicht an ein Unternehmen.

Auch hier ist es Ihre Aufgabe, sich von Zeit zu Zeit persönlich davon zu überzeugen, dass diese übertragenen Pflichten wahrgenommen werden.
>> Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich>>
 
 

 

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