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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Eigentümer, die Ihr
Haus selbst bewohnen, genießen diesen Schutz bereits über
ihre private Haftpflicht.
Haus- und Grund- besitzerhaftpflicht
Wer braucht eine?
Besitzer von 1- Fam.
Häusern, die ihr Haus
nicht selbst bewohnen, sondern vermieten,
oder
auch an Angehörige überlassen, ohne
(oder mit) einer geringen
Mieteinnahme, oder wenn sich im eigenen Haus neben der selbst
genutzten Wohnung noch weitere Mietwohnungen
befinden, benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Ebenfalls eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigen Besitzer von 1-Fam. Häusern mit Einliegerwohnungen, die rechtlich gesehen aber
als 2- Fam. Häuser gelten. Es sei denn, beide Wohnungen werden vom
Hausbesitzer, der auch gleichzeitig der Versicherungsnehmer ist,
bewohnt und die Wohnungen sind weder räumlich voneinander getrennt noch
abgeschlossen, dann besteht in diesem Fall Versicherungsschutz
über die private Haftpflichtversicherung. Dies gilt auch für
Eigentümer einer selbst genutzten Garage, eines Schrebergartens oder
eines in Deutschland gelegenen Ferienhauses.
Im einzelnen unverzichtbar ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für:
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Besitzer
von Mehrfamilienhäuser |
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Besitzer
von unbebauten Grundstücken |
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bei
vermieteten Wohnhäusern |
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bei leer
stehenden Gewerbebauten |
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bei
Gemeinschaftseigentum in Wohnanlagen mit
Eigentumswohnungen. |
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