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Hausratversicherung Leistungen

Alles über die Aufräumkosten und dem Wertsachen Einschluss der Hausratversicherung Leistungen.
Hausratversicherung Leistungen - Teil 2, Wertsachen, Überspannung, Aufräumkosten
Wertsachen Grenze Wertsachen Definition Wertsachen Erhöhung Überspannung Aufräumkosten
Hausratversicherung Wertsachen Grenze
Wertsachen sind bis
bis zu 20% der Versicherungsssumme in der Hausratversicherung mitversichert, max. 20.000 Euro, wenn nicht anders vereinbart.
Hausratversicherung Wertsachen Definition:
- Bargeld bis zu 1.000 €
- Wertpapiere im Wert von 2.000 €
- Edelsteine und Münzen
- Briefmarken
- Gold
- Platin
- Kunstgegenstände
- Pelze
- Antiquitäten.
Hausratversicherung Wertsachen Erhöhung gegen Prämienzuschlag:
Mehr bekommt man in der Hausratversicherung jeweils nur ersetzt, wenn sich z. B. Bargeld
und Wertsachen in einem verschlossenen, mehrwandigen
Stahlschrank befanden mit einem Mindestgewicht von 200 KG oder in
einem eingemauerten Stahlschrank mit mehrwandiger Tür. Gegen einen Beitragszuschlag ist eine Erhöhung der Wertsachen Grenze auf max. 50% möglich.
Hausratversicherung Überspannung Überspannungsschäden
Überspannung durch Blitz ist teilw. bis zu 5 %
beitragsfrei in der Hausratversicherung enthalten, oder gegen Mehrbeitrag einschließbar (evtl. auch möglich bis zu 100 %). Damit ist man mit der Hausratversicherung nicht nur bei
direktem Blitzeinschlag versichert, sondern auch im Falle von
Überspannungen geschützt, die durch Blitzeinschlag im Stromnetz
oder E-Werk verursacht werden.
Üblicherweise mitversichert in der Hausratversicherung sind Schäden aus defekten
Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen, thermischer
Solaranlagen, sowie Wasch- und Spülmaschinen.
Hausratversicherung zusätzliche Kosten im Schadensfall - Aufräumkosten:
- Aufräumkosten der Wohnung nach einem Hausratschaden und der Abtransport von zerstörten Sachen
- der Einbau neuer Schlösser, wenn nach einem Einbruch Schlüssel gestohlen wurden
- die Bewachung der Wohnung, wenn diese nicht anders gesichert werden kann
- ein Hotelaufenthalt oder eine andere Unterbringung, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde
- Reparaturen von Hausratschäden, nach Einbruch oder Vandalismus
- Transport und Lagerung von Hausrat, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde.
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