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Hausratversicherung
Leistungen

hausratversicherung leistungen

Alles über die Aufräumkosten und dem Wertsachen Einschluss der Hausratversicherung Leistungen.

 


Hausratversicherung Leistungen - Teil 2, Wertsachen, Überspannung, Aufräumkosten

Wertsachen Grenze
Wertsachen Definition
Wertsachen Erhöhung
Überspannung
Aufräumkosten

Hausratversicherung Wertsachen Grenze

Wertsachen sind bis bis zu 20% der Versicherungsssumme in der Hausratversicherung mitversichert,
max. 20.000 Euro, wenn nicht anders vereinbart.

Hausratversicherung Wertsachen Definition:

- Bargeld bis zu 1.000 €
- Wertpapiere im Wert von 2.000 €
- Edelsteine und Münzen
- Briefmarken
- Gold
- Platin
- Kunstgegenstände
- Pelze
- Antiquitäten.

Hausratversicherung Wertsachen Erhöhung
gegen Prämienzuschlag:

Mehr bekommt man in der Hausratversicherung jeweils nur ersetzt, wenn sich z. B. Bargeld und Wertsachen in einem verschlossenen, mehrwandigen Stahlschrank befanden mit einem Mindestgewicht von 200 KG oder in einem eingemauerten Stahlschrank mit mehrwandiger Tür. Gegen einen Beitragszuschlag ist eine Erhöhung der Wertsachen Grenze auf max. 50% möglich.

Hausratversicherung Überspannung
Überspannungsschäden

Überspannung durch Blitz ist teilw. bis zu 5 % beitragsfrei in der Hausratversicherung enthalten, oder gegen Mehrbeitrag einschließbar (evtl. auch möglich bis zu 100 %). Damit ist man mit der Hausratversicherung nicht nur bei direktem Blitzeinschlag versichert, sondern auch im Falle von Überspannungen geschützt, die durch Blitzeinschlag im Stromnetz oder E-Werk verursacht werden.

Üblicherweise mitversichert in der Hausratversicherung sind Schäden aus defekten Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen, thermischer Solaranlagen, sowie Wasch- und Spülmaschinen.

Hausratversicherung zusätzliche Kosten
im Schadensfall - Aufräumkosten:

- Aufräumkosten der Wohnung nach einem Hausratschaden und der
   Abtransport von zerstörten Sachen
- der Einbau neuer Schlösser, wenn nach einem Einbruch Schlüssel gestohlen
   wurden
- die Bewachung der Wohnung, wenn diese nicht anders gesichert werden
   kann
- ein Hotelaufenthalt oder eine andere Unterbringung, wenn die Wohnung
   unbenutzbar wurde
- Reparaturen von Hausratschäden, nach Einbruch oder Vandalismus
- Transport und Lagerung von Hausrat, wenn die Wohnung unbenutzbar
   wurde.

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