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Hausratversicherung Wohnungswechsel, Scheidung
Hausratversicherung Wohnungswechsel - Scheidung - Student - Azubi
Auswirkungen von Wohnungswechsel und Scheidung in der Hausratversicherung, Einschluss Student, Auszubildende.
Hausratversicherung Wohnungswechsel, Scheidung, Student, Urlaub
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Hausratversicherung Wohnungswechsel:
Hausratversicherung Wohnungswechsel
Bei einem Wohnungswechsel zieht Ihr Hausratversicherung mit um.
Für die Dauer von 2 Monaten ist
bei einem Wohnungswechsel die alte und die neue Wohnung über Ihre Hausratversicherung versichert, wenn bei
Umzugsbeginn die neue Wohnung unter Angabe der neuen Wohnfläche dem Versicherer gemeldet wurde.
zum Formular - Hausratversicherung Wohnungswechsel
Hausratversicherung Doppelversicherung:
Hausratversicherung Doppelversicherung
Zieht ein Paar zusammen und beide haben eine
Hausratversicherung besteht eine Doppelversicherung, man braucht jedoch nur einen Vertrag.
Bei der Doppelversicherung kann die jüngere Hausratversicherung zu sofort aufgehoben
werden, die andere Hausratversicherung hat sozusagen die „ älteren Rechte „ und bleibt
weiterhin bestehen.
zum Formular - Hausratversicherung Doppelversicherung
Hausratversicherung Scheidung:
Hausratversicherung Scheidung
Im Fall einer Scheidung sind für 3 Monate
beide Wohnungen über die Hausratversicherung versichert. Anschließend behält derjenige die
Hausratversicherung, der diesen bei Antragstellung unterschrieben hat.
Haben beide
den Vertrag unterschrieben, bleibt die alte Wohnung
auch im Fall einer Scheidung versichert.
Hausratversicherung Student, Auszubildende Wehr- oder Zivildienstleistende:
Hausratversicherung Auszubildende
Der Student, Auszubildende, Wehr- oder Zivildienstleistende genießen Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der Eltern,
auch außerhalb der elterlichen Wohnung bis zum Ende der Ausbildung bzw. des
Dienstes, oder bis zur Gründung eines eigenen Haushaltes.
Allerdings kann die Versicherungsdauer für Sie, als Student oder Auszubildende, in der Hausratversicherung begrenzt und die
Versicherungssumme hierfür eingeschränkt sein. Bewohnt man in dieser Zeit außerhalb des Elternhauses z. B. ein
einzelnes Zimmer in einer WG, sollte man dies seinem Versicherer mitteilen und sich den genauen Aufenthaltsort
des mitversicherten Zimmers auch dokumentieren lassen. Die max. Versicherungshöhe beträgt oft nur bis zu 10.000 Euro.
zum Formular - Hausratversicherung Student
Wertermittlung Hausratversicherung Wertermittlungsbogen für z. B. Studenten
Hausratversicherung Wertermittlung
Diejenigen, die außerhalb Ihres Elternhauses wohnen und mit der
Versicherungssumme über die Außenversicherung der Hausratversicherung Ihrer Eltern nicht auskommen, sollten eine
eigene Hausratversicherung abschließen. Mit Hilfe des nachfolgenden Wertermittlungsbogens können Sie den
Gesamtwert Ihres Hausrates ermitteln. Dies könnte vor allem für diejenigen interessant sein, die sich z. B.
ein Haus mieten mit sehr vielen Quadratmetern an Wohnfläche, aber nur sehr wenig Hausrat (mit geringem Wert) besitzen. Es ist möglich einen Antrag auf Hausratversicherung zu stellen mit dem eigentlichen Wert
Ihres Hausrates. Damit Ihnen die Hausratversicherung im Falle eines Schadens aufgrund Ihrer bewohnten Quadratmeter keine
Unterversicherung zur Last legen kann, legen Sie den ausgefüllten Wertermittlungsbogen dem Antrag auf Hausratversicherung
bei, eine Kopie behalten Sie für Ihre Unterlagen. Sofern sich dann bis zu einem evtl. Schadenfall nichts an Ihrem Hausrat geändert
hat, können Sie mit seiner Hilfe das Gegenteil beweisen.
Achtung: Der Bogen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Vorschau: Wertermittlungsbogen Hausratversicherung

>>zum Download (PDF)>>
Hausratversicherung Urlaub, Urlaubszeit:
Hausratversicherung Urlaub
Unter den Versicherungsschutz fällt der Hausrat auch, wenn
er sich vorübergehend - bis zu drei Monaten - nicht in der
Wohnung, sondern sich beispielsweise zur Reparatur, in der
Reinigung, auf Urlaub oder am Arbeitsplatz befindet. Im Rahmen
dieser "Außenversicherung" gilt in der Hausratversicherung eine Höchstentschädigung von 10%
der Versicherungssumme und zusätzlich eine maximale
Entschädigungsgrenze. Im Urlaub innerhalb Europas übernimmt die
Hausratversicherung somit zumindest teilweise die Funktion einer
Reisegepäckversicherung, zumindest im Bereich der Gefahren die auch für die Hausratversicherung gelten -
Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Allerdings gilt während der Urlaubszeit
für Ihren Hausrat zu Hause: die Wohnung darf nicht länger als 60
Tage ununterbrochen unbewohnt oder unbeaufsichtigt bleiben.
Hausratversicherung Wohnungswechsel, Scheidung, Student
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