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Hundehaftpflicht Kündigung
Hundehaftpflicht Kündigung
Alle Möglichkeiten zur Hundehaftpflicht Kündigung im Überblick.
Hundehaftpflicht Kündigung
Widerruf der Hundehaftpflicht
Man hat nach einem
Neuabschluss einer Hundehaftpflicht ein 14-tägiges Widerrufsrecht - nach Erhalt des Versicherungsscheines incl.
aller dazugehörigen Bedingungen und Informationen. Innerhalb der Widerrufsfrist ist ein Widerruf ohne Angabe von Gründen möglich.
>> Kündigung Hundehaftpflicht - Widerruf
Hundehaftpflicht Kündigung
Die reguläre Hundehaftpflicht Kündigung ist zum Ende
der Vertragslaufzeit möglich – 3 Monate vorher.
>> Kündigung Hundehaftpflicht
Hundehaftpflicht Kündigung Mehrjahresverträge:
Durch die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes seit dem 01.01.2009
muss eine Kündigung von Mehrjahresverträgen grundsätzlich zum Ende des 3. Versicherungsjahres anerkannt werden.
Eine Kündigung der Hundehaftpflicht ist somit ganz regulär zum Ende des 3. Versicherungsjahres unter Berufung der neuen VVG Regelung möglich.
>> Kündigung Hundehaftpflicht
Hundehaftpflicht Kündigung Beitragserhöhung, Beitragsanpassung (Sonderkündigungsrecht):
Die Kündigung der Hundehaftpflicht bei einer Beitragserhöhung ist
durch die Gültigkeit des neuen VVG`s jederzeit möglich, unabhängig davon, wie hoch die Beitragsanpassung ausfällt, wenn nicht
gleichzeitig auch die Leistungen erhöht werden.
Die Kündigung der Hundehaftpflicht muss der Versicherung innerhalb von
6 Wochen nach Mitteilung der Beitragserhöhung vorliegen. Die Kündigung der Hundehaftpflicht ist zu sofort möglich oder zur nächsten Beitragshauptfälligkeit.
Der zuviel gezahlte Beitrag muss Ihnen aufgrund der Kündigung anteilig von der Versicherung zurück erstattet werden.
>> Kündigung Hundehaftpflicht - Sonderkündigungsrecht
weiter: Hundehaftpflicht Kündigung - Teil 2>>
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