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Jagdhaftpflichtversicherung

Jagdhaftpflicht Bedingungen
Versicherungsschutz über die Jagdhaftpflichtversicherung besteht
nur, wenn man auch einen Jagdschein gelöst hat.

Viele gehen erst kurz vor Aufgang der Niederwildjagd zum Landkreis
und lösen ihren Jagdschein. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht kein
Versicherungsschutz.

Soweit in einem Gastland Versicherungspflicht gegen
Haftpflichtschäden besteht, werden die jeweils geltenden
Bestimmungen durch den deutschen Versicherungsschutz in der Regel
nicht erfüllt.
Jagdhaftpflicht Bedingungen - Ausland
Muss im Ausland zusätzlich eine Jagdhaftpflichtversicherung
abgeschlossen werden, erfolgt eine Leistung bis zur Höhe der
vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für den Teil des
Schadens, der die Versicherungssumme der ausländischen
Jagdhaftpflichtversicherung übersteigt.

Wer z. B. eine Taube erlegt ohne einen Hund dabei zu haben, begeht
eine Ordnungswidrigkeit (Strafen bis zu 25.000 Euro). Probleme
mit dem Jagdschein sind dann vorprogrammiert.

Die Versicherung ausländischer Jäger erstreckt sich nur auf
gesetzliche Haftpflichtansprüche nach deutschem Recht und auf
Haftpflichtstreitigkeiten vor deutschen Gerichten.
Jagdhaftpflicht Bedingungen - Forderungsausfalldeckung
Wichtig wäre darauf zu achten, dass im Vertrag die sog.
Forderungsausfalldeckung eingeschlossen ist. Dieser Einschluss würde
Ihren eigenen erlittenen Schaden ersetzen, wenn Sie von jemanden
geschädigt würden, der gar keine Haftpflichtversicherung besitzt.

Zu beachten ist hier allerdings, dass es sich hierbei meist um
größere Schäden handeln muss, und meistens bei vielen Versicherern eine Selbstbeteiligung in
Höhe von z. B. 150 Euro fällig wird.

Um in diesem Bereich eine Entschädigung zu erhalten, müssen
allerdings weitere Voraussetzungen erfüllt sein, wie z. B. das
Vorhandensein eines rechtskräftigen, vollstreckbaren Urteils etc.
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