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Jagdhaftpflicht Ausland
Jagdhaftpflichtversicherung Ausland
Richtlinien und Bestimmungen zur Jagdhaftpflicht im Ausland.
Jagdhaftpflicht Ausland
Jagdhaftpflichtversicherung Ausland - FAQ
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus im angrenzenden
Ausland vorkommenden Schadenereignissen, soweit die Jagd im Inland
ausgeübt wurde. Das gilt auch für die Inanspruchnahme als Halter von
Jagdhunden.
Auch im Ausland erfolgen die Leistungen des Versicherers in Euro.
Jagdhaftpflicht Ausland - Kaution
Jagdhaftpflichtversicherung Ausland - Kaution
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Schadenereignis innerhalb Europas
durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von
Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen,
stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen
Betrag bis zu einer Höhe von z. B. 25.000 Euro – je nach Versicherer
– zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende
Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der
Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag
zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe,
Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter
Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen
ist.
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