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Jagdhaftpflichtversicherung

Jagdhaftpflicht Ausschlüsse - Teil 2
- aus
der Nichteinhaltung von
Fristen, Terminen, Vor- und
Kostenvoranschlägen
- aus
Pflichtverletzungen, die mit
der Tätigkeit als ehemalige
oder
gegenwärtige Mitglieder von
Vorstand,Geschäftsführung,
Aufsichtsrat, Beirat oder
anderer
vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe
im Zusammenhang stehen
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aus
bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen
Vorschriften und von Anweisungen oder Bedingungen des
Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster
Pflichtverletzung |
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aus
dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld,
Wertpapieren und Wertsachen |
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aus
Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche,
Gerüche, Erschütterungen) |
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die
mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereignisse, anderen
feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen,
Generalstreik oder unmittelbar auf Verfügungen oder
Maßnahmen von hoher Hand beruhen |
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Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare
Naturkräfte ausgewirkt haben |
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ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei
denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im
Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem
Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für
solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen
Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes
Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden. |
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