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Schäden von
Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in
häuslicher Gemeinschaft leben. |
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von
der Leistung frei ist die Versicherungsgesellschaft auch
dann, wenn der Kunde gefährliche Umstände trotz
Aufforderung durch den Versicherer nicht beseitigt hat |
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vorschriftwidrigem Umgang mit brennbaren oder explosiven
Stoffen. |
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durch
vom Versicherungsnehmer oder in seinem Auftrag
hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten
oder sonstige Leistungen |
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aus
planender, beratender, bau- oder montageleitender,
prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit |
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aus
Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an
wirtschaftlich verbundene Unternehmen |
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aus
Vermittlungsgeschäften aller Art |
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aus
Auskunftserteilung, Übersetzung sowie
Reiseveranstaltung. |
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aus
Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing-
oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus
Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus
Untreue oder Unterschlagung |
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aus
Rationalisierung und Automatisierung |
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aus
der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und
Urheberrechten sowie des Kartell- oder
Wettbewerbsrechts. |