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Jagdhaftpflicht Brauchbarkeit Jagdhunde
Jagdhaftpflichtversicherung Jagdhundebrauchbarkeit

Jagdhaftpflicht Brauchbarkeit von Jagdhunden
Brauchbarkeit von Jagdhunden - FAQ
In der Jagdhaftpflichtversicherung ist der Jagdhund in der Regel nur dann
versichert, wenn er sich in der Ausbildung befindet oder
die erforderlichen Prüfungen - mindestens einen Brauchbarkeitsnachweis -
erbracht hat.
Der Brauchbarkeitsnachweis muss für das Land gelten,
in dem die Jagd stattfindet.
Jagdhundebrauchbarkeit - Prüfung
Brauchbarkeit von Jagdhunden - Prüfung
In Niedersachsen sind z. Zt. Hunde jagdlich brauchbar, wenn sie folgende Prüfungen bestanden haben:

VGP mit Übernachtfährte oder die Übernachtfährte wird auf der
Brauchbarkeitsprüfung nachgeholt

HZP und die Zusatzfächer werden auf der Brauchbarkeitsprüfung
gemacht.

Spezialhunde wie sie zur Stöberjagd, Baujagd und Schweißarbeit
eingesetzt werden, sind durch eine Spezialprüfung, z. B.
Stöberprüfung oder Bauhundnatur jagdlich brauchbar für diesen
Bereich und versicherungsmäßig abgedeckt. Der nur auf Schweiß
geprüfte Hund darf aber nicht auf einer Stöberjagd eingesetzt
werden, das gilt entsprechend auch für die anderen Hunde.

Bei Drück-, Such- und Treibjagden sowie jeder Jagd auf Federwild
einschließlich Enten, ist ein brauchbarer und geprüfter Hund
vorgeschrieben.
Jagdhundebrauchbarkeit - Hunde ohne Papiere
Brauchbarkeit von Jagdhunden - Hunde ohne Papiere
Hunde ohne Papiere können die entsprechenden Prüfungen durch die
Brauchbarkeitsprüfung erlangen. Sie müssen wie Jagdhunde aussehen
und eine Tätowiernummer haben. Alternativ ist es möglich, den Hund
mit einem Chip zu versehen.

Ohne Tätowiernummer oder Chip ist eine Prüfung in Zukunft nicht mehr
möglich.
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